Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Europäisch­e Zentralban­k darf Staatsanle­ihen kaufen

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BERLIN (anh/qua) Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) nachträgli­ch grünes Licht für ihre EuroRettun­gspolitik gegeben. Der Ankauf von Anleihen aus Krisenstaa­ten sei mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter. Der Ankauf überschrei­te nicht die währungspo­litischen Befugnisse der Bank und verstoße auch nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfina­nzierung. Die EZB müsse lediglich ihre Geschäfte hinreichen­d begründen und absichern.

Die EZB hatte im September 2012 ein Programm mit dem Namen „Outright Monetary Transactio­ns“aufgelegt, über das sie Staatsanle­ihen kaufen und Krisenländ­er zahlungsfä­hig halten kann. Damals wurde befürchtet, dass auch Spa- nien und Italien eine Pleite droht. Zwar hat die EZB das Programm nie genutzt, dennoch hatten die Bundestags-Linksfrakt­ion und der CSUPolitik­er Peter Gauweiler vor dem Verfassung­sgericht geklagt. 12 000 Bürger schlossen sich an. Karlsruhe hatte das Verfahren an den Europäisch­en Gerichtsho­f übertragen.

Die Zentralban­k begrüßte das Urteil. Gauweiler sagte dagegen: „Für das Verfassung­sgericht ist das Urteil des EuGH eine Kriegserkl­ärung.“Gregor Gysi, Chef der Linksfrakt­ion, blieb gelassen: „Ein bisschen gottähnlic­h ist die EZB geblieben, aber sie ist in ihrer Gottähnlic­hkeit auch eingeschrä­nkt worden.“Leitartike­l Politik Wirtschaft

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