Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Europäische Zentralbank darf Staatsanleihen kaufen
BERLIN (anh/qua) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Europäischen Zentralbank (EZB) nachträglich grünes Licht für ihre EuroRettungspolitik gegeben. Der Ankauf von Anleihen aus Krisenstaaten sei mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter. Der Ankauf überschreite nicht die währungspolitischen Befugnisse der Bank und verstoße auch nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. Die EZB müsse lediglich ihre Geschäfte hinreichend begründen und absichern.
Die EZB hatte im September 2012 ein Programm mit dem Namen „Outright Monetary Transactions“aufgelegt, über das sie Staatsanleihen kaufen und Krisenländer zahlungsfähig halten kann. Damals wurde befürchtet, dass auch Spa- nien und Italien eine Pleite droht. Zwar hat die EZB das Programm nie genutzt, dennoch hatten die Bundestags-Linksfraktion und der CSUPolitiker Peter Gauweiler vor dem Verfassungsgericht geklagt. 12 000 Bürger schlossen sich an. Karlsruhe hatte das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof übertragen.
Die Zentralbank begrüßte das Urteil. Gauweiler sagte dagegen: „Für das Verfassungsgericht ist das Urteil des EuGH eine Kriegserklärung.“Gregor Gysi, Chef der Linksfraktion, blieb gelassen: „Ein bisschen gottähnlich ist die EZB geblieben, aber sie ist in ihrer Gottähnlichkeit auch eingeschränkt worden.“Leitartikel Politik Wirtschaft