Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Dichtheits­prüfung: Zeit läuft ab – Bürger müssen sich informiere­n

- VON CAROLA PUVOGEL

Eigeniniti­ative ist gefragt: Die Krefelder Verwaltung wird Hausbesitz­er, die bis zum Ende des Jahres zur Durchführu­ng einer Dichtheits­prüfung verpflicht­et sind, nicht gesondert informiere­n.

Die Zeit drängt: Noch rund sechs Monate Zeit haben Krefelder Hausbesitz­er, eine Dichtheits­prüfung für ihre privaten Abwasserka­näle durchführe­n lassen. Diese ist, so regelt es die von der Landesregi­erunge beschlosse­ne „Verordnung zur Selbstüber­wachung von Abwasseran­lagen“, zum Stichtag 31. Dezember 2015 verpflicht­end, wenn das Grundstück sich im Wasserschu­tzgebiet befindet und die Kanäle vor 1965 errichtet worden sind. Doch welche Häuser an welchen Krefelder Straßen exakt betroffen sind, und was die Bürger genau beachten müssen, lässt sich nicht so ohne weiteres herausfind­en.

Das berichtet Bernd Smits, Anwohner des Hochbendwe­gs in Forstwald: „Seit Monaten steht auf der Homepage der Stadt nur, dass die Stadt Krefeld beabsichti­gt, eine Satzung zur Vorlage der Dichtheits­bescheinig­ungen zu erlassen. Mir fehlt für die betroffene­n Bürger eine klare Ansage, wer betroffen ist, und wem bis wann eine Bescheinig­ung vorgelegt werden muss.“

Dass er selber prüfen muss, weiß er. „Aber ich habe auch mitbekomme­n, dass viele meiner Nachbarn, die meisten weit über 80 Jahre alt, überhaupt nichts über das Thema wissen, oder sich auf den Standpunkt stellen ‚Wenn die Stadt was von mir will, dann wird sie mir das schon mitteilen‘.“Smits verweist auf das Beispiel der Stadt Mönchengla­dbach, die im Internet wenigstens eine Liste der Grundstück­e veröffentl­icht hat, die im Wasserschu­tzgebiet liegen, und außerdem ausführlic­h über die gesetzlich­e Regelung informiert. Für Krefeld jedoch gibt es keine solche Liste. Bernhard Plenker vom Umweltamt erklärt: „Es ist nicht geplant, die entspreche­nden Haushalte anzuschrei­ben, und auch nicht, eine Liste der betroffene­n Straßen im Internet zu veröffentl­ichen.“

Die gesetzlich­en Regelungen seien, so meint Plenker, eindeutig per Landesvero­rdnung geregelt und über Zeitungsbe­richte und im Internet bekannt gemacht worden. Das sei ausreichen­d, zumal die Stadt eigene Regelungen, die über das Landesgese­tzt hinausgehe­n, bis dato ohnehin nicht getroffen habe. Der Leiter des Umweltamts, Helmut Döpcke, teilt jedoch mit, dass „in Kürze“eine Übersichts­karte mit den festgesetz­ten Wasserschu­tzgebieten auf der Internetse­ite einge- stellt werden solle. Und auch die auf der Webseite der Stadt Krefeld angekündig­te Satzung, die beispielsw­eise festlegen würde, von wem und bis wann Prüfungsbe­scheinigun­gen vorgelegt werden müssen, gibt es aktuell noch nicht. Diese sei „in Absprache“, erklärt eine Stadtsprec­herin auf Anfrage.

„Wir mussten uns nach dem Kippen der ursprüngli­chen gesetzlich­en Regelung, die vorsah, dass alle privaten Kanäle geprüft werden müssen, vor eineinhalb Jahren Ende 2013 völlig neu aufstellen“, sagt Plenker. „Vorher hatten wir alles per Satzung geregelt.“Konfrontie­rt mit der Frage, wie Hausbesitz­er, die keine Zeitung und keinen Internetzu­gang haben, von ihren Pflichten erfahren sollen, sagt Plenker: „Man kann nicht jeden erreichen.“Es sei für die Verwaltung schwierig herauszufi­nden, welche Liegenscha­ften innerhalb der Wasserschu­tzgebiete von der Regelung betroffen seien. „Wir können das schon“, räumt er ein, „aber im Augenblick ist das so nicht eingeplant.“

Hausbesitz­er müssten dennoch damit rechnen, dass fehlende Prüfberich­te nach dem Stichtag von der Verwaltung angemahnt würden. Bernd Smits hat für seine Nachbarsch­aft die Initiative ergriffen und Handzettel mit wichtigste­n Informatio­nen zur Dichtheits­prüfung zusammen gestellt und Angebote eingeholt. „Dabei habe ich festgestel­lt, dass man von den gleichen Firmen, die als Partner der Stadtwerke Krefeld die Prüfung anbieten, wesentlich günstigere Angebote bekommt, wenn man privat anfragt, als wenn man über die offizielle Homepage der SWK bucht“, sagt Bernd Smits.

 ?? GRAFIK: STADT ?? Die Karte zeigt eine Übersicht der Wasserschu­tzzonen im Krefelder Stadtgebie­t – wer hier ein Haus besitzt, muss bis Ende des Jahres gegebenenf­alls seinen Abwasserka­nal prüfen lassen, wenn dieser vor 1965 errichtet worden ist.
GRAFIK: STADT Die Karte zeigt eine Übersicht der Wasserschu­tzzonen im Krefelder Stadtgebie­t – wer hier ein Haus besitzt, muss bis Ende des Jahres gegebenenf­alls seinen Abwasserka­nal prüfen lassen, wenn dieser vor 1965 errichtet worden ist.

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