Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Gericht entscheidet über Krim-Gold
In Amsterdam soll heute die Eigentumsfrage geklärt werden.
AMSTERDAM (dpa) Irgendwo in den Niederlanden liegt ein Goldschatz: ein 2400 Jahre alter skythischer Helm, wertvolle chinesische Lackkästchen aus der Han-Dynastie von der Seidenstraße, filigrane Broschen, Juwelen und eine goldene Schwert-Scheide. Alles sicher untergebracht an dem geheim gehaltenen Ort – bis klar ist, wer der Eigentümer ist. Das muss heute ein Amsterdamer Gericht entscheiden.
Anfang 2014 war alles eindeutig. Das Amsterdamer Allard Pierson Museum hatte mit vier Museen der Krim und einem in Kiew einen Leihgabe-Vertrag geschlossen. Die Kunstschätze wurden in der Aus- stellung „Die Krim: Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres“gezeigt. Dann aber marschierten russische Soldaten auf der Krim ein, ein Referendum folgte, und Russland annektierte die Halbinsel.
Damit wurden auch die Hunderten kostbaren Objekte zum Streitfall in dem Konflikt. Unbestritten ist: Die Kunstschätze sind Staatseigentum. Nur von welchem Staat? Das archäologische Museum in Amsterdam war in der Zwickmühle. An wen musste es nach Ende der Ausstellung im August 2014 das Gold zurückgeben? Die Krim-Museen erinnerten die Niederländer an ihre vertraglichen Verpflichtungen. Doch auch Kiew beanspruchte die Objekte als Staatseigentum. Und sogar Russland schaltete sich ein: Der russische Kulturminister Wladimir Medinski warnte, dass eine Entscheidung für Kiew „Diebstahl“wäre.
Die Richter in Amsterdam müssen nun die ukrainischen Gesetze über Kulturerbe interpretieren und klären, in welchem Namen die Museen den Leihgabevertrag mit dem Amsterdamer Museum geschlossen hatten. Hat damals der ukrainische Staat entschieden oder die Museen selbstständig? Inzwischen leiden die Museen auf der Krim schon über zwei Jahre an den Lücken in ihren Sammlungen. Kaum jemand rechnet damit, dass das Urteil der Richter eine Lösung sein wird. Sowohl die Ukraine als auch die Museen der Krim könnten Berufung einlegen.