Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Stadt hat gekniffen
Es ist zu bedauern, dass die Stadt Meerbusch der Aufforderung des Geschichts- und Fördervereins Haus Meer, Verantwortung für das ehemalige Klostergebäude zu übernehmen bzw. dieses zu erwerben, nicht gefolgt ist. Sinn und erklärtes Ziel der Veranstaltungen und Feiern zum Jubiläumsjahr „850 Jahre Kloster Meer“war es ja, zur Identifikation mit dem ehemaligen Klostergelände und seiner Bedeutung als Namensgeber der Stadt für alle Meerbuscher beizutragen. Hier aber hat die Stadt „gekniffen“und ein Bekenntnis und Herzblut zu ihrem Kulturerbe durch Erwerb des Geländes fehlen lassen. Indes besteht für die Stadt die Möglichkeit, mit Erwerb des Geländes als anerkanntes „national bedeutsames Kulturdenkmal“Fördermittel des Bundes unter Landesbeteiligung zu erhalten. Gemäß Denkmalpflegeprogramm könnte damit eine schrittweise denkmalgerechte Wiederherstellung und kulturelle Nutzung des Parkgeländes und seiner Baudenkmäler realisiert werden. Hierzu würde zunächst auch nur die Vorlage eines Teilkonzepts wie u. a. für das ehemalige Klosterremisengebäude mit einer kulturellen öffentlichen Nutzung ausreichen. Dafür wurden mit den Bürgern Nutzungsvorschläge der ehemaligen „Leuchtturmprojekte der Stadt Meerbusch für Haus Meer“erarbeitet (hier u. a. mögliche Einrichtungen als Stadtarchiv, Standesamt, Museum für die Kloster-, Schlossund Stadtgeschichte mit den Fundstücken der Meerer Motte, Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen, kleiner Gastronomie). Der neue Privateigentümer hat aber bislang in der Presse erklärt, den Schwerpunkt auf die Gastronomie-Planung – wie schon beim kulturfernen Hotelprojekt des Vorbesitzers – zu legen, ohne erkennbare kulturelle Nutzungsabsichten. Vor dem Hintergrund der kulturhistorischen Bedeutung des ehemaligen Klostergeländes ist wohl kein Gebäude identitätsstiftender oder repräsentativer als das Haus Meer. So ist es sowohl für die Stadt wie auch überregional und sogar national ein bedeutsames Kultur- und Gesamtdenkmal. Insofern scheint es fragwürdig, inwieweit der Privateigentümer dem Haus Meer und den längerfristigen Wiederherstellungs- und kulturellen Entwicklungszielen gerecht werden kann. Bernd Michael Peschel Büderich