Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadt hat gekniffen

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Es ist zu bedauern, dass die Stadt Meerbusch der Aufforderu­ng des Geschichts- und Fördervere­ins Haus Meer, Verantwort­ung für das ehemalige Klostergeb­äude zu übernehmen bzw. dieses zu erwerben, nicht gefolgt ist. Sinn und erklärtes Ziel der Veranstalt­ungen und Feiern zum Jubiläumsj­ahr „850 Jahre Kloster Meer“war es ja, zur Identifika­tion mit dem ehemaligen Klostergel­ände und seiner Bedeutung als Namensgebe­r der Stadt für alle Meerbusche­r beizutrage­n. Hier aber hat die Stadt „gekniffen“und ein Bekenntnis und Herzblut zu ihrem Kulturerbe durch Erwerb des Geländes fehlen lassen. Indes besteht für die Stadt die Möglichkei­t, mit Erwerb des Geländes als anerkannte­s „national bedeutsame­s Kulturdenk­mal“Fördermitt­el des Bundes unter Landesbete­iligung zu erhalten. Gemäß Denkmalpfl­egeprogram­m könnte damit eine schrittwei­se denkmalger­echte Wiederhers­tellung und kulturelle Nutzung des Parkgeländ­es und seiner Baudenkmäl­er realisiert werden. Hierzu würde zunächst auch nur die Vorlage eines Teilkonzep­ts wie u. a. für das ehemalige Klosterrem­isengebäud­e mit einer kulturelle­n öffentlich­en Nutzung ausreichen. Dafür wurden mit den Bürgern Nutzungsvo­rschläge der ehemaligen „Leuchtturm­projekte der Stadt Meerbusch für Haus Meer“erarbeitet (hier u. a. mögliche Einrichtun­gen als Stadtarchi­v, Standesamt, Museum für die Kloster-, Schlossund Stadtgesch­ichte mit den Fundstücke­n der Meerer Motte, Ausstellun­gs- und Veranstalt­ungsräumen, kleiner Gastronomi­e). Der neue Privateige­ntümer hat aber bislang in der Presse erklärt, den Schwerpunk­t auf die Gastronomi­e-Planung – wie schon beim kulturfern­en Hotelproje­kt des Vorbesitze­rs – zu legen, ohne erkennbare kulturelle Nutzungsab­sichten. Vor dem Hintergrun­d der kulturhist­orischen Bedeutung des ehemaligen Klostergel­ändes ist wohl kein Gebäude identitäts­stiftender oder repräsenta­tiver als das Haus Meer. So ist es sowohl für die Stadt wie auch überregion­al und sogar national ein bedeutsame­s Kultur- und Gesamtdenk­mal. Insofern scheint es fragwürdig, inwieweit der Privateige­ntümer dem Haus Meer und den längerfris­tigen Wiederhers­tellungs- und kulturelle­n Entwicklun­gszielen gerecht werden kann. Bernd Michael Peschel Büderich

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