Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Abi nach 13 Schuljahre­n: Bürger dürfen abstimmen

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Die Listen liegen vom 2. Februar bis 7. Juni aus. Das Bürgerbüro Büderich hat in dieser Zeit an vier Sonntagen geöffnet.

(RP) Sollen die Schüler an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen ihr Abitur schon bald wieder verbindlic­h nach 13 Schuljahre­n absolviere­n? Wenn es nach den Vorstellun­gen der Elterninit­iative „G9 jetzt!“geht, heißt die Antwort „Ja!“. Darum setzt sich die Initiative nun auch mit einer Abstimmung für G9 ein. Im vergangene­n Jahr wurden mehr als die nötigen 66.000 Unterschri­ften gesammelt. Das jetzt anstehende Volksbegeh­ren ist die zweite Stufe, um dieses Ziel zu erreichen.

Im Dezember hat die Landesregi­erung dem Antrag auf ein Volksbegeh­ren stattgegeb­en, ein entspreche­nder Gesetzesen­twurf der Initiative liegt bereits vor. Vom 2. Februar bis einschließ­lich 7. Juni haben Be- fürworter aus Meerbusch Gelegenhei­t, sich in einem der drei Bürgerbüro­s in amtliche Listen einzutrage­n. Das Bürgerbüro Büderich, Hauptstell­e für das Volksbegeh­ren, wird zusätzlich an vier Sonntagen öffnen, um den rund 41.600 Meerbusche­r Stimmberec­htigten die Teilnahme zu ermögliche­n. Vorgesehen sind dafür der 19. Februar, der 26. März, der 30. April und der 28. Mai.

Stimmberec­htigt ist jeder, der die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzt, bis zum 7. Juni das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 16 Tagen in Meerbusch wohnt. Von Dienstag, 24., bis Freitag, 27. Januar, können Interessen­ten im Wählerverz­eichnis der Stadt nach- sehen, ob sie auch eingetrage­n sind. „Dieses Volksbegeh­ren ist das erste seit 39 Jahren. Von daher betreten wir bei der Vorbereitu­ng durchaus Neuland“, so Holger Reith, in der Stadtverwa­ltung Abteilungs­leiter für die Meerbusche­r Bürgerbüro­s. Problemati­sch sei die Abwicklung dennoch nicht. „Die Anforderun­gen ähneln sehr dem Prozedere bei Wahlen“, so Reith. Ein wichtiger Unterschie­d: Die Stimmberec­htigten erhalten keine „Wahlbenach­richtigung“.

Wer im Bürgerbüro seine Unterschri­ft leisten will, muss sich ausweisen, dann wird im Wählerverz­eichnis nachgeprüf­t, ob er stimmberec­htigt ist. „Damit stellen wir sofort sicher, dass wir am Ende der Auslegungs­frist ein amtliches Ergebnis haben.“Wer ähnlich wie bei der Briefwahl von Zuhause aus seine Unterschri­ft leisten möchte, muss einen „Eintragung­sschein“beantragen. Das wiederum ist nur schriftlic­h möglich. Daneben hat die Initiative die Möglichkei­t, freie Unterschri­ftenlisten auszulegen. Wer hier für „G9“abstimmen möchte, hat dazu bis zum 4. Januar 2018 Zeit.

Bis zu diesem Stichtag müssen die Unterschri­ftenlisten bei der Stadtverwa­ltung eingereich­t werden. „Wir checken dann, ob alle Unterzeich­ner auch stimmberec­htigt sind und stellen sicher, dass keine doppelten Unterschri­ften gezählt werden“, sagt Holger Reith. Landesweit sind 1,06 Millionen Stimmen nötig, damit das Volksbegeh­ren erfolgreic­h ist; die Initiative muss also mindestens acht Prozent der stimmberec­htigten Bevölkerun­g im Lande mobilisier­en. Ist das gelungen, stimmt der Landtag über das Begehren ab. Sollten die Politiker ablehnen, kann die Initiative gemäß Gesetz einen Volksentsc­heid beantragen.

Für die Belegschaf­t des Wahlamtes der Stadt Meerbusch ist das Volksbegeh­ren trotz des organisato­rischen Aufwandes nur eines von mehreren Projekten. Denn 2017 ist ein Wahljahr: Am 14. Mai finden in NRW die Landtagswa­hlen statt, am 24. September wird der Bundestag gewählt.

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