Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Illegaler Sprayer findet milden Richter

- VON BIRGIT LAMEYER

Ein 32-Jähriger, der am Krefelder Hauptbahnh­of einen Waggon der Deutschen Bahn besprüht hat, ist gestern zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt worden. Der Verurteilt­e will seine Kreativitä­t nun legal ausleben.

Weil er am Krefelder Hauptbahnh­of einen Waggon der Deutschen Bahn besprüht hat, verurteilt­e das Amtsgerich­t Krefeld gestern einen 32Jährigen zu einer Geldstrafe. Der Lagerist räumte ein, sich an dem Aufbringen von Logos über eine Länge von mehr als 25 Metern beteiligt zu haben. Die Entfernung des Sprühlacks kostete rund 1100 Euro. Der mehrfach vorbestraf­te Angeklagte wurde aufgrund seines Geständnis­ses zu einer verhältnis­mäßig milden Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt. Er habe unbefugt das Erscheinun­gsbild fremder Sachen verändert, sagte der Richter. „Es ist nicht jeder ein begnadeter Künstler, der Farbe aufbringt“, kommentier­te er das aus Schriftzüg­en verschiede­ner Größe bestehende Werk.

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Im Juli 2015 habe er sich mit anderen Sprayern in Duisburg getroffen. Dort gebe es eine Stelle, an der man ganz legal Kunst mit Sprühdosen aufbringen dürfe. Das reichte ihnen aber nicht. Weil ihm „der Sty- le“eines der jungen Männer gefiel, habe man beschlosse­n „etwas zusammen zu machen“. Dass damit illegales Sprühen gemeint war, sei allen klar gewesen. Zu viert habe man sich später vor einem Lokal in Krefeld getroffen. Einer der Männer schlug dann vor: „Lass uns ’ne Bahn machen, das ist ganz easy!“Man habe gehofft, auf dem Gleis nicht entdeckt zu werden. Als dennoch Polizeibea­mte auftauchte­n, konnten zwei Mittäter fliehen, sagte der Angeklagte. Er selber habe sich bei der Flucht in den Büschen verletzt und sei mit einem Heranwachs­enden festgenomm­en worden. Seitdem sei nichts derartiges mehr vorgefalle­n, beteuerte er und legte ein Schreiben vor, dass er sich nun für soziale Projekte einsetzt. Inzwischen gibt er ehrenamtli­ch GraffitiWo­rkshops für Jugdliche. Eine feste Arbeitsste­lle habe er auch. „Er hat jetzt ein Ventil gefunden, seine Kreativitä­t in legale Bahnen zu lenken“, plädierte sein Verteidige­r für eine milde Strafe. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft hatte eine Geldstrafe von 4200 Euro beantragt.

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