Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Waffenrecht in Deutschland immer strenger
Durfte man noch vor Jahren als Jäger seine Waffen im Kleiderschrank vor unerlaubtem Zugang schützen, sind die Auflagen jetzt deutlich verschärft. Die Panzerschränke unterliegen DIN-Normen.
(ho-) Das deutsche Waffenrecht ist weltweit am strengsten. Wer hier eine Kurz- oder Langwaffe besitzen will, braucht dazu eine Waffenbesitzkarte, die zu bekommen schwierig ist. Allerdings nicht für Jäger: Wer den Jagdschein geschafft hat, darf auch Waffen führen. Die Waffenbesitzkarte (nicht: Waffenschein – den haben Polizisten) stellt die Polizei aus, nachdem sie die Bewerber gründlich unter die Lupe genommen hat. Wer akzeptiert wird, darf sich Jagdwaffen anschaffen – Langwaffen (Gewehre) in nicht begrenzter Zahl, aber nur zwei Kurzwaffen, also Revolver oder Pistole. Bei der Jagd kommen folgende Typen von Langwaffen zum Einsatz: Repetierer, Kipplaufbüchsen oder Drillinge, und Schrotflinten. Der Gebrauch ist reglementiert: Wer auf Rehe, Hirsche oder Schwarzwild schießt, muss dafür ein Mindestkaliber nutzen. Mit Schrot (also der Flinte) wird Jagd gemacht auf Enten oder Kaninchen. Sie für größere Tiere zu nutzen ist in Deutschland verboten. Ebenfalls verboten Nachtsichtgeräte auf dem (legalen) Zielfernrohr.
Die Waffen müssen – Langwaffen und Kurzwaffen getrennt – in einem Waffentresor aufbewahrt werden, der gesetzlich exakt formulierten Vorgaben entspricht. Alle Waffen dürfen ausschließlich darin unter- gebracht sein, sie im Haus im Schrank oder sonst wo zu lagern, ist strafbar. Wer Waffen besitzt, ist behördlich registriert und kann von der Polizei unangemeldet kontrolliert werden. Fallen dabei Verstöße auf, droht der Verlust des Jagdscheines und da- mit der Waffenbesitzkarte – und die Behörden sind in diesen Dingen äußerst streng und nicht tolerant. Selbst kleine Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Auch die Munition muss in diese Tresore, aber getrennt von den Waffen. Ihre Menge ist nicht reglementiert.
Gewehre oder Pistolen zu kaufen ist in Deutschland ebenfalls kompliziert: Ein Kauf beim Händler geht nur gegen Vorlage des Jagdscheines und der Waffenbesitzkarte. Zudem meldet der Händler jeden Kauf direkt der örtlichen Polizei, und bei der muss sich der Käufer in einer knappen Frist melden. Versäumt er dies, gibt
es Ärger.