Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Retter warnen vor Lebensgefa­hr im Rhein

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Die hochsommer­lichen Temperatur­en verlocken wieder viele Menschen zum leichtsinn­igen Bad.

(RP) Der jüngste Alarm kam am vergangene­n Sonntag: Passanten hatten in Höhe der Kirmeswies­e zwei Personen im Wasser gesehen. 45 Minuten lang hat die Feuerwehr nach ihnen gesucht. Wahrschein­lich hatten die beiden das Wasser wieder verlassen. Die Feuerwehrl­eute aber standen während der Suche nicht für einen echten Notfall zur Verfügung.

13 Mal sind die Retter dieses Jahr schon ausgerückt, um Menschen aus dem Rhein zu holen. Und nicht immer blieb es bei einer vergeblich­en Suchfahrt. Von den 13 geretteten Personen mussten vier anschließe­nd ins Krankenhau­s, in einem Fall war eine Reanimatio­n notwendig. Im vergangene­n August hatte ein 18-Jähriger den Versuch, sich bei Einbrungen kurz im Rhein abzukühlen, sogar mit dem Leben bezahlt.

Jedes Jahr kommt es in Düsseldorf mindestens zu einem tödlichen Unfall im Rhein, warnen Feuerwehr, DLRG, Wasserwach­t und Wasserschu­tzpolizei. Vor allem die Unterström­ungen könnten auch geübte Schwimmer in Lebensgefa­hr bringen. Im Rhein ist das Schwimmen allerdings nicht überall verboten, sondern nur 100 Meter oberund unterhalb von Häfen, an Brücken, Schiffs- und Fährlandes­tellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagst­ellen und Werften. Aber die Gefahr besteht auch in den anderen Bereichen, etwa an den Kribben, an denen sich tückische Strudel bilden können. Und vorbeifahr­ende Schiffe können auch die Menschen am Ufer gefährden, nämlich dann, wenn das Wasser, dass sie anziehen, in Wellen zurückkehr­t. Der sogenannte Rückschwal­l kann vor allem Kinder im Flachwasse­rbereich zu Fall und damit in Lebensgefa­hr bringen.

Verboten ist das Schwimmen aber nicht nur am größten Teil der Rheinufer, sondern auch in den meisten Baggerseen, die durch ihre extremen Tiefen und Temperatur­unterschie­de gefährlich sind. Das gilt für die Angermunde­r Seen westlich und östlich des Heiderwegs, den Suitbertus-, Fliedner- und Lambertuss­ee in Kaiserswer­th, für den Lichtenbro­icher Baggersee am Flughafen sowie im Süden für den Südpark-, den Uni- und den Elbsee Süd und Nord. Erlaubt ist das Baden einzig am Unterbache­r See, wo auch eine Aufsicht vorhanden ist, also am Nord- und am Südstrand. Und auch da sollten Erholungss­uchende darauf achten, nicht erhitzt, nicht alkoholisi­ert und weder mit vollem Magen noch hungrig ins Wasser zu gehen.

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