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Islamverbände scheitern mit Klage
Ein Gericht urteilt, der Zentralrat der Muslime und der Islamrat sind keine Religionsgemeinschaften. Als solche wollten die Verbände Islamunterricht nach ihren Vorstellungen durchsetzen.
MÜNSTER Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern die Klage zweier Islamverbände auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen in NRW abgewiesen. Der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Islamrat erfüllten nicht alle vier Kriterien einer Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes, sagte Bernd Kampmann, Vorsitzender Richter des 19. Senats. Aus den Satzungen der beiden Dachverbände lasse sich nicht die notwendige Sachautorität und - kompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben ableiten. Zudem müsse die Autorität der Dachverbände bis hinunter zu den Moscheegemeinden Geltung haben.
Der islamische Religionsunterricht in NRW kann damit nach dem bisherigen Beiratsmodell in jedem Fall bis zum Sommer 2019 weitergeführt werden. Der achtköpfige Beirat, indem auch ZMD und Islamrat weiterhin sitzen, vertritt dabei die Interessen der Verbände. Auch in Zukunft muss das Land nun ZMD und Islamrat nicht als alleinige Ansprechpartner akzeptieren. Für die Organisationen ist das Urteil auch in anderer Hinsicht ein Rückschlag: Die Anerkennung als Religionsgemeinschaft hätte ihnen zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz verholfen und womöglich den Zugang zu anderen Gremien demokratischer Teilhabe wie den Rundfunkräten erleichtert.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) begrüßte das Urteil: „Ich bin froh und hoffe, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen nunmehr einen Abschluss gefunden haben.“Die Landesregierung sei entschlossen, weiterhin islamischen Religionsunterricht anzubieten. Das Beiratsmodell müsse nun weiterentwickelt werden. Das Ziel bleibe ein flächendeckender, einheitlicher islamischer Religionsunterricht, der unter staatlicher Aufsicht von in Deutschland ausgebildeten Lehrern in deutscher Sprache durchgeführt werde. NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) hob hervor: „Das Urteil ist auch im Sinne der Verbände, da sie ihre Anstrengungen für eine Struktur, um als deutsche Islamverbände anerkannt zu werden, nun verstärken müssen.“
Der Vorsitzende Richter Kampmann führte gestern aus, die Verbände seien in ihrer Struktur äußerst heterogen, es gebe sehr unterschiedliche Auffassungen über religiöse Fragen. Auch sei fraglich, ob die Lehrautorität der Dachverbände bis in die Moscheegemeinden hinein umgesetzt werden könne.
Die Islamverbände hatten zuvor eingewandt, es entspreche der Wissenstradition des Islam, dass es immer auch Abweichungen von der herrschenden Lehrmeinung gebe. Das Gericht lege hier viel strengere Maßstäbe an als bei der katholischen Kirche. ZMD und Islamrat, zu dem auch die vom Verfassungsschutz beobachtete Bewegung Milli Görus zählt, hatten ihre Klage schon 1998 eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall an das OVG zurückverwiesen.
Der Islamrat zeigte sich enttäuscht. Das OVG hätte die Verbände als Religionsgemeinschaften anerkennen sollen, so der Vorsitzende Burhan Kesici, weil sie bundesweit aktiv seien und die religiöse Praxis auf vielen Ebenen bestimmten. Damit bleibe eine Chance ungenutzt, den Islam in Deutschland zu beheimaten. Es sei zu prüfen, ob die Dachverbände gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen oder ob etwa die Landesverbände neue Klagen einreichen. Die ZMD-Vizevorsitzende Nurhan Soykan sagte: „Es ist für uns eine von vielen Optionen, unseren Sitz im Beirat ruhen zu lassen.“Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen, es kann aber Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.