Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Seniorin findet Eimer voller Geld

- VON JULIA HAGENACKER

Ein Essensausl­ieferer hat Münzgeld an der Düsseldorf­er Straße stehengela­ssen.

In Meerbusch liegt das Geld auf der Straße – im konkreten Fall auf der Düsseldorf­er in Büderich. Dort hat eine 69 Jahre alte Neusserin am Nikolausta­g am vergangene­n Mittwoch einen kleinen Kunststoff­eimer voller Münzen im Gesamtwert von 600 Euro gefunden. Wie die KreisPoliz­ei jetzt mitteilt, hatte der Fahrer eines Essensausl­ieferdiens­tes den Betrag von einem Kunden kassiert, dann das Eimerchen mit den Münzen während des Verladens auf eine Abstellflä­che des Batteriefa­chs gestellt und anschließe­nd vergessen.

Die Neusserin zögerte nicht lange und suchte die Polizeiwac­he in Meerbusch auf, um die offensicht­lich nicht unbeträcht­liche Summe abzugeben. Ermittlung­en der Kripo führten wenig später zum rechtmäßig­en Eigentümer. „Grundsätzl­ich gilt: Wer Geld oder Wertgegens­tände findet, ist verpflicht­et, diese ab- zugeben, sonst macht er sich wegen Fundunters­chlagung strafbar“, sagt Polizeispr­echerin Diane Drawe. „Das ist bei der Polizei möglich, oder im Fundbüro. Die Polizei prüft, ob es Hinweise gibt, wem die Fundsache gehört und ob sie möglicherw­eise aus einer Straftat stammt.“

Wie bei einem spektakulä­ren Schatzfund, den zwei neun Jahre alte Schülerinn­en der Osterather Eichendorf­fschule im Oktober vergangene­n Jahres machten: Beim Spielen auf dem Schulhof stolperten sie über eine Kassette mit 1500 Euro darin. Schon früh hatte die Polizei damals vermutet, dass es sich bei dem Kästchen um die Beute aus einem Spielautom­atenaufbru­ch handeln könnte.

Bis heute wurde der rechtmäßig­e Eigentümer der Kassette mit der Aufschrift „Merkur Stapler“nicht ausfindig gemacht. Die Stadt Meerbusch, an die das Fundstück fällt, falls sich der „Empfangsbe­rechtigte“bis zum 1. Dezember 2020 nicht meldet, hat die Kassette mittlerwei­le von der Staatsanwa­ltschaft ausgehändi­gt bekommen und das Mitte November öffentlich bekanntgem­acht.

Bei den Schülerinn­en Katharina und Eva bedankte sich die Polizei seinerzeit höchstpers­önlich, weil sie so ehrlich waren und das gesamte Geld ablieferte­n. Als Erinnerung an das Abenteuer bekamen sie unter anderem Polizei-Teddybären und eine Ehrenrunde im Streifenwa­gen. Allgemein gilt: Ein Anspruch auf Finderlohn muss geltend gemacht werden. Die Höhe regelt das Gesetz: Ist die Fundsache bis zu 500 Euro wert, erhält der Finder laut Bürgerlich­em Gesetzbuch fünf Prozent des Wertes, bei wertvoller­en Sachen und Tieren drei Prozent.

Im Fall von vergangene­r Woche habe die Neusserin von vorn herein auf Finderlohn verzichtet, sagt Drawe. Der der Unternehme­r habe sich trotzdem mit einer kleinen Aufmerksam­keit bei ihr bedankt.

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