Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Kalenderblatt 29. Dezember 1991
Die Vernichtung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz Stasi) der DDR hatte die Bürgerbewegung im Jahr 1989 erfolgreich verhindert. Als die ersten Pläne bekannt wurden, Unterlagen im Verlauf der friedlichen Revolution zu verbrennen oder zu schreddern, besetzten Aktivisten zunächst die Bezirksstellen in Erfurt, Leipzig, Suhl und Rostock, dann auch die Zentrale in Berlin. Auf diese Weise konnten Unmengen an Akten gesichert werden – Daten, die der Staatssicherheitsdienst der DDR über seine eigenen Bürger gesammelt hatte. Nach der Wende stellte sich die Frage: Was tun mit diesen Unterlagen? Nach dem Bundesarchivgesetz hätten die Akten nicht sofort genutzt werden dürfen, es gilt eine 30-jährige Sperrfrist. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das am 29. Dezember 1991 in Kraft trat, war deshalb ein Spezialgesetz, bei dessen Einführung Überlegungen zum Datenschutz gegen das Interesse an Aufarbeitung abgewogen werden mussten. Das Gesetz gibt jedem deutschen Bürger Zugang zu seiner eigenen Akte, wobei Informationen über andere Personen, die ebenfalls in der Akte stehen, geschwärzt werden. Geregelt wurde der Zugang durch eine Bundesbehörde, die bald nach ihrem ersten Leiter Joachim Gauck (Foto) den Namen „Gauck-Behörde“bekam. Seit der Einführung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 1991 haben mehr als drei Millionen Privatpersonen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.