Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Silvester: Mehr Polizei, mehr Licht, keine Böller
(sg) Silvester soll in der Altstadt sicher gefeiert werden können. Das wollen Stadt und Polizei mit aufeinander abgestimmten Konzepten durchsetzen. Böllerverbot In der Silvesternacht sind bis 6 Uhr zwischen Ratinger und Flinger Straße sowie am Alten Hafen Feuerwerkskörper tabu. Auf Kontrollstellen wie im vorigen Jahr wird verzichtet. Wer mit Raketen, Böllern und Co. innerhalb der Verbotszone erwischt wird, muss sie abgeben. Sie werden sofort vernichtet. Erlaubt sind lediglich Wunder- kerzen und sogenanntes Jugendfeuerwerk, dass das ganze Jahr über frei verkäuflich ist. Seit gestern weisen Schilder in der Altstadt auf das Verbot hin. Grundsätzlich gilt es aber auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen. Polizeipräsenz Rund 600 Beamte waren voriges Jahr im Silvester-Einsatz, dieses Jahr sollen es noch mehr sein. Sie werden unter anderem das Böllerverbot durchsetzen. Wer durch aggressives oder bedrohliches Verhalten auffällt, wird kon- trolliert und muss auch damit rechnen, den Jahreswechsel in einer Zelle zu verbringen. Einsatzleiter Jürgen Bielor hat konsequentes Einschreiten angekündigt. OSD 54 Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicediensts kümmern sich um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Straßensatzung und wird auch darauf achten, dass der Partylärm nicht zu laut wird. Der Verkehrsdienst ist vor allem nach Mitternacht an den Taxiplätzen im Einsatz. Böllerverbotszone
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- platz ne ei H h- ic nr ei H Videoüberwachung Auch in der neuen Altstadtwache wird die Silvesternacht per Video überwacht. Zehn Kameras senden Live-Bilder in die Wache, unter anderem von der Bolkerstraße und vom Burgplatz. Der ist voriges Jahr mit Lichtmasten ausgestattet wurden, die die Polizei nach Bedarf steuern kann. Vor allem die Freitreppe kann so taghell ausgeleuchtet werden. Nach Silvester Während in der Nacht keine Bußgelder verhängt werden sollen, muss mit Strafe rechnen, wer nach Neujahr noch böllert.