Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

In Meerbusch zahlen Anlieger am wenigsten

- VON TANJA KARRASCH QUELLE: BDST. NRW

70 Prozent der Kosten legt die Stadt Meerbusch auf die Bürger um, wenn eine Straße erneuert werden muss. Trotzdem zahlen die Meerbusche­r im Vergleich mit anderen Städten die geringsten Erstattung­sbeiträge.

Wenn eine Straße erneuert werden muss, beispielsw­eise breitere Bürgerstei­ge und neue Laternen bekommt, könnten die Anwohner sich eigentlich freuen. Tun sie aber nicht. Denn die Städte legen einen oft erhebliche­n Teil der Kosten auf die Hauseigent­ümer um. Wie viel dann gezahlt werden muss, hängt stark vom Wohnort ab, wie eine Untersuchu­ng des Bundes der Steuerzahl­er (BdSt) NRW für den Rhein-Kreis Neuss zeigt.

In diesem Vergleich schneidet Meerbusch besonders gut ab: Absolut gesehen sind die Beträge die niedrigste­n im Rhein-Kreis Neuss. Dafür nennt der BdSt folgendes Beispiel: Angenommen, ein Ausbau einer Anliegerst­raße kostet insgesamt 60.000 Euro, und die Grundstück­e, die von dem Ausbau profitiere­n, umfassen insgesamt 8000 Quadratmet­er. Dann zahlt der Besitzer eines eingeschos­sigen Einfamilie­nhauses mit 225 Quadratmet­er Fläche in Jüchen, Kaarst, Korschenbr­oich und Rommerskir­chen einen Straßenaus­baubeitrag von 843,75 Euro. In Grevenbroi­ch ist der Eigentümer dagegen mit 1350 Euro dabei. In Meerbusch würde der Ausbau die Eigentümer in diesem Fall weniger als die Hälfte kosten. 590,63 Euro würden in diesem Beispiel fällig.

Und das, obwohl die Stadt bei Anliegerst­raßen 70 Prozent der Gesamtkost­en auf die Hauseigent­ümer umlegt. Bei Hauptersch­ließungsst­raßen werden 50 Prozent angerechne­t, bei Kreisstraß­en 30 Prozent. Zum Vergleich: In Jüchen, Kaarst und Rommerskir­chen sind bei Anliegerst­raßen nur 50 Prozent. Den großen Unterschie­d macht der Nutzungsfa­ktor: Denn die Höhe des individuel­len Beitrags richtet sich auch nach der Grundstück­sgröße und der Zahl der Vollgescho­sse. Diese bestimmt den so genannten Nutzungsfa­ktor, mit dem die tatsächlic­he Grundstück­sfläche multiplizi­ert wird. „Je mehr Geschosse es gibt, desto mehr wird die Straße in Anspruch genommen“, erklärt Matthias Unzeitig, Bereichsle­iter für Straßen und Entwässeru­ng bei der Meerbusche­r Verwaltung. Bei einem eingeschos­sigen Einfamilie­nhaus gehe man beispielsw­eise davon aus, dass die Eigentümer zwei Autos besitzen, mit denen sie die Straße befahren. Und dieser Nutzungsfa­ktor hat erhebliche­n Einfluss auf die Höhe des Beitrags.

Die Stadt Meerbusch setzt einen Faktor von 0,5 an, die anderen Kommunen dagegen einen Nutzungsfa­ktor von 1,0. „Wir halten uns bei den Beiträgen stark an die Mustersatz­ung“, erklärt Unzeitig, das müsse jedoch jede Kommune eigenständ­ig abwägen. Die Stadt Neuss legt 60 Prozent der Kosten auf die Anwohner um; das aber bei einem Nutzungsfa­ktor von 1,25. Damit zahlen die Besitzer des Einfamilie­n- hauses aus dem Beispiel des BdSt mit 1265,63 Euro mehr als doppelt soviel wie die Anwohner in Meerbusch.

Doch trotz des Wissens, dass es in den Nachbarstä­dten noch teurer hätte sein können, ist ein Beitragsbe­scheid wohl auch in Meerbusch kein Grund zur Freude. Insgesamt hat die Stadt im vergangene­n Jahr 396.194 Euro an Straßenaus­baubeiträg­en eingenomme­n, berichtet Christof Baldus, Abteilungs­leiter Beiträge, Gebühren und Zuwendunge­n der Stadt Meerbusch. 654 Bescheide wurden dafür an Bürger verschickt. Im Durchschni­tt wurden pro Bescheid 605,80 Euro für den Straßenaus­bau gefordert. Einbegriff­en sind in diese Rechnung sowohl eingeschos­sige, zweigescho­ssige aber auch Mehrfamili­enhäuser.

In der Regel werden diese Zahlungen übrigens erst drei bis vier Jahre nach Fertigstel­lung der Bauarbeite­n fällig. Somit hätten Bürger genügend Zeit, um sich auf die anfallende­n Gebühren einzustell­en, sagt Baldus. 2017 wurden also Sanierungs­arbeiten bezahlt, die in den Jahren 2013 und 2014 durchgefüh­rt wurden.

Auch in diesem Jahr werden Bürger zur Kasse gebeten: „Wir müssen 20 bis 22 Maßnahmen aus den Jahren 2014 bis 2015 abrechnen“, erklärt Christof Baldus. In den 60er Jahren sei Meerbusch gut gewachsen, viele dieser Straßen seien daher nun 40, 50 Jahre alt und müssten an vielen Stellen erneuert werden. Für dieses Jahr laufen die Planungen noch. Voraussich­tlich wird es etwa 20 Straßenaus­bauprojekt­e in 2018 geben. Die dargestell­ten Zahlen beruhen auf einer Musterrech­nung für die Erneuerung einer Fahrbahn in einer öffentlich­en Anliegerst­raße. Die Gesamtkost­en des Ausbaus liegen bei 60.000 Euro. Grundstück­sflächen, die einen wirtschaft­lichen Vorteil aus der Ausbaumaßn­ahme haben, umfassen insgesamt 8000 Quadratmet­er. Beim Beitragssa­tz ist in Klammern der Nutzungsfa­ktor angegeben.

 ?? ARCHIV-FOTO: BORIS SCHMIDT ?? Immer wieder kommt es vor, dass Bürger mit den Abgaben nicht einverstan­den sind. Nach der Sanierung der Schulstraß­e in Lank im Jahr 2013 monierten einige Anlieger, dass die Beiträge, die sie zahlen sollten, zu hoch seien.
ARCHIV-FOTO: BORIS SCHMIDT Immer wieder kommt es vor, dass Bürger mit den Abgaben nicht einverstan­den sind. Nach der Sanierung der Schulstraß­e in Lank im Jahr 2013 monierten einige Anlieger, dass die Beiträge, die sie zahlen sollten, zu hoch seien.

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