Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Unfallfahr­erin hat „Neigung zum Alkoholmis­sbrauch“

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STADTMITTE (wuk) Eine Abkürzung, die keine war, brachte eine 25-jährige Autofahrer­in in einer Märznacht im vergangene­n Jahr erst mit ihrem Audi-Sportwagen auf die Bahngleise eines U-Bahn-Tunnels, dann vors Amtsgerich­t. Weil sie mit 1,67 Promille absolut fahruntüch­tig war, sollte sie laut Strafbefeh­l den Führersche­in verlieren und 900 Euro Strafe zahlen. Dagegen protestier­te sie gestern unter Tränen. Ohne Führersche­in wäre sie ihren Job los, den sie „so sehr liebe“. Die Frau arbeitet als Rettungsas­sistentin, will sich zur Notfallsan­itäterin ausbilden lassen.

Nach einem Zechgelage mit einer Freundin bei Sekt und Wodka habe sie „gar nicht vorgehabt, das Auto zu benutzen“, wisperte sie vor Gericht. Warum sie es damals trotzdem tat, auf ihrer Alkoholfah­rt stadteinwä­rts dann ein Zaungitter durchbrach und mit dem Wagen samt Beifahreri­n noch rund hundert Meter weit auf dem Gleiskörpe­r in Höhe der Staatsanwa­ltschaft in einen UBahn-Tunnel einfuhr, „kann ich mir gar nicht erklären“. Laut Anklage waren sie und ihre Beifahreri­n „wie durch ein Wunder“nicht schlimm verletzt worden. Als das Fahrzeug von der Feuerwehr geborgen wurde, war der 30.000-Euro-Wagen nur noch Schrott, weitere Schäden addierten sich auf 8000 Euro. Sie habe „eine schwierige Phase“gehabt, so die Angeklagte, privat sei bei ihr „eine Menge schief gelaufen“. Nur deshalb habe sie sich wohl „zum ersten Mal“so betrunken. In einer freiwillig­en Verkehrsth­erapie habe sie versucht, die Hintergrün­de aufzuarbei­ten, „ich habe daraus gelernt und genug gelitten“, versichert­e sie der Amtsrichte­rin.

Die fand im Bericht des Therapeute­n aber dessen Ansicht, die Angeklagte weise eine „stark ausgeprägt­e Tendenz zum Alkoholmis­sbrauch“auf. „Ich weiß auch nicht, warum er das geschriebe­n hat“, so die Angeklagte, die betonte, sie wolle unbedingt Notfallsan­itäterin werden und brauche den Führersche­in. Geholfen hat es nichts. Die Richterin stockte die Geldstrafe für die Frau auf 1000 Euro auf, zudem muss die Angeklagte den Führersche­in nach Rechtskraf­t dieses Urteils abgeben und mindestens acht Monate warten, bevor sie nach einer medizinisc­h-psychologi­scher Untersuchu­ng einen neuen beantragen darf. Ob die MPU aber bei einer therapeuti­sch bescheinig­ten „starken Tendenz zum Alkoholmis­sbrauch“zu bestehen ist, bleibt fraglich.

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