Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Bankmitarbeiter betrügt Kunden um 250.000 Euro
(wuk) Als extrem hilfsbereit hat sich jahrelang ein Mitarbeiter einer Großbank hervorgetan – speziell bei betagten, gehbehinderten Kundinnen. Denn ihnen hat der jetzt 58jährige Anlageberater gerne jeden beschwerlichen Gang zum Kassenschalter abgenommen, hat mit deren Bankkarte das Bargeld persönlich dort abgeholt. Erst viel später aber kam heraus: Der Bankberater hat sich auf dem Rückweg zur wartenden Kundin heimlich den Löwenanteil von deren Bargeld in die eigenen Taschen gesteckt, insgesamt soll es sich um rund eine Viertelmillion Euro von drei fremden Konten handeln. Dafür gestern vors Amtsgericht gestellt, wurde er zu 30 Monaten Haft verurteilt. Und zwar ohne Bewährung.
Im Prozess gab der nun arbeitslose Bankkaufmann zwar alle Vorwürfe zu. „Ich versuche, dazu zu stehen und den materiellen Schaden wieder ins Reine zu bringen“, so seine Kurzversion. Doch als seine Tricks schon bei zwei Bankkundinnen aufgeflogen waren und er dafür zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hatte er das auch schon behauptet. Seine Rückzahlungen an die Bank allerdings, die beide Kundinnen nach den Taten in voller Höhe entschädigt hatte, kamen erst zögerlich, zuletzt gar nicht mehr. Als dann noch eine dritte Untreue-Serie des Bankers durch eine Kundenbeschwerde aufgedeckt und der 58Jährige dafür gestern erneut angeklagt wurde, sahen Staatsanwältin und Amtsgericht dann keinen Grund mehr für eine nachsichtige Behandlung.
Die alte Strafe wurde also aufgestockt auf jetzt zweieinhalb Jahre – und eine Aussetzung auf Bewährung lehnte das Schöffengericht gestern ausdrücklich ab. Dagegen kann der 58-jährige frühere Bankberater jetzt noch per Berufung vors Landgericht ziehen.