Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kalenderbl­att 22. März 1974

- TEXT: JENI / FOTO: HM

Viele Jugendlich­e erwarten ihn sehnsüchti­g: den 18. Geburtstag. Ab diesem Tag gelten junge Männer und Frauen als volljährig, sie dürfen ohne Zustimmung ihrer Eltern heiraten und Verträge abschließe­n, sie können ohne Einschränk­ungen Nachtclubs und Diskotheke­n besuchen, hochprozen­tigen Alkohol und Tabak konsumiere­n und an Glücksspie­len teilnehmen. Natürlich besitzen sie ab dem 18. Geburtstag auch das aktive und bis auf wenige Ausnahmen auch das passive Wahlrecht. Das war nicht immer so: Bis in die 1970er Jahre hinein galt in Deutschlan­d als erwachsen, wer das 21. Lebensjahr vollendet hatte. Am 22. März 1974 diskutiert­e der Bundestag eine umfassende Gesetzesän­derung: die Herabsetzu­ng des Volljährig­keitsalter­s von 21 auf 18 Jahre. Die Argumente der Befürworte­r waren klar: Junge Menschen standen meist schon deutlich vor ihrem 21. Geburtstag im Berufslebe­n, verdienten eigenes Geld, das sie eigenveran­twortlich verwaltete­n. Junge Männer unterlagen ab dem 18. Geburtstag bereits der Wehrpflich­t. Bei der Abstimmung gab es kaum Gegenstimm­en, und so trat die Gesetzesän­derung zum nächsten Jahreswech­sel in Kraft. Einen gewissen Schutz behielten junge Menschen im Strafrecht: Bis heute kann ein Angeklagte­r unter 21 nach dem Jugendstra­frecht verurteilt werden – wenn Richter und Gutachter dies für sinnvoll halten.

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