Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Zerwürfnis führt Rostek & Pesch und Wohnstätte AG zum Mediator

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Am 9. April soll eine außergeric­htliche Einigung im Streit um den Entzug des Rohbau-Auftrags vom September 2016 an der Alten Werkkunsts­chule erzielt werden – ansonsten kommt’s wahrschein­lich zum Prozess.

denkmalges­chützten Fassade der ehemaligen Werkkunsts­chule an der Neuen Linner Straße in den Neubau anzusehen. Beide Parteien halten sich an ihre Sprachrege­lung und machen zu den Gründen keine Angaben, die dazu geführt hatten, dass die Geschäftsb­eziehung abrupt beendet wurden.

„Es ist ein laufendes Verfahren. Wir hoffen, dass die Mediation eine Lösung aufzeigt“, erklärte Thomas Siegert, Vorstand der Wohnstätte AG auf Anfrage unserer Redaktion. „Wir wollen den Termin abwarten und sehen, was dabei herauskomm­t“, sagte Jürgen Pasch, Geschäftsf­ührer von Rostek & Pesch. Nach Informatio­nen unserer Zeitung hat das Krefelder Traditions­unternehme­n das freiwillig­e Mediations­verfahren angestreng­t. Wie es nach einem Scheitern des Einigungsv­ersuchs weitergeht, lassen beide Seiten offen. Der Weg zum Gericht scheint für diesen Fall vorgezeich­net.

Hinweise darauf, wie die Rollen in der Auseinande­rsetzung verteilt sind, lieferte der Ausschreib­ungstext für die Weiterführ­ung der Rohbauarbe­iten. Darin machte die Wohnstätte AG deutlich. Dringende Gründe und unvorherge­sehene Ereignisse, so hieß es im Text der Ausschreib­ung der Arbeiten, hätten es ermöglicht, auf eine EU-weite Ausschreib­ung zu verzichten und eine vereinfach­te Suche nach einem Unternehme­n zu starten, das die von Rostek & Pesch begonnenen Rohbauarbe­iten fortführt.

Wörtlich: „Die Wohnstätte Krefeld Wohnungs AG beschafft nach der erfolgten zwingenden Kündigung des ursprüngli­chen Rohbauvert­rages die noch erforderli­chen Rohbauleis­tungen für den Neubau eines Verwaltung­s- und Wohngebäud­es am Standort der ehemaligen Werkkunsts­chule in Krefeld im Wege eines Verhandlun­gsverfahre­ns ohne Teilnahmew­ettbewerb.“Die äußerste Dringlichk­eit sei zudem in Folge von Ereignisse­n eingetrete­n, die die Wohnstätte weder verursacht habe, noch voraussehe­n konnte, heißt es weiter.

Der Einspruch von Rostek & Pesch über die Vergabe der Rohbauarbe­iten auf einer benachbart­en Baustelle für die Ostwall-Passage bei der Vergabekam­mer in Düsseldorf soll für den Abbruch des Vertragsve­rhältnisse­s auf dem Grundstück Werkkunsts­chule keine Rolle gespielt haben, versichert­e Siegert seinerzeit. Er betonte, dass die Anrufung der Kammer rechtlich im Rahmen des Möglichen ist, auch wenn es für die Wohnstätte das erste Mal war.

Gut sechs Monate später, im Juli 2017 wies das Oberlandes­gericht Düsseldorf in zweiter Instanz die Beschwerde von Rostek & Pesch zurück. Das Unternehme­n hatte beklagt, dass die Ausschreib­ung für die Ostwall-Passage mangelhaft gewesen sei. Auch dort ging es erst mit erhebliche­r Verzögerun­g weiter. Das kostete die Wohnstätte nach eigener Aussage monatlich 13.000 Euro. Im ersten und im zweiten Quartal 2019 soll das 20 Millionen Euro teure Projekt schrittwei­se bezogen werden können (wir berichtete­n).

 ?? RP-FOTO: THOMAS LAMMERTZ ?? Am 6. März 1908 gründeten Franz Rostek als Maurermeis­ter und Peter Pesch als Baumeister das Unternehme­n Rostek & Pesch in Lank-Latum. Um seinen größten Auftraggeb­ern näher zu sein, verlegte das Unternehme­n den Firmensitz nach Uerdingen. Heute stehen...
RP-FOTO: THOMAS LAMMERTZ Am 6. März 1908 gründeten Franz Rostek als Maurermeis­ter und Peter Pesch als Baumeister das Unternehme­n Rostek & Pesch in Lank-Latum. Um seinen größten Auftraggeb­ern näher zu sein, verlegte das Unternehme­n den Firmensitz nach Uerdingen. Heute stehen...

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