Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Zerwürfnis führt Rostek & Pesch und Wohnstätte AG zum Mediator
Am 9. April soll eine außergerichtliche Einigung im Streit um den Entzug des Rohbau-Auftrags vom September 2016 an der Alten Werkkunstschule erzielt werden – ansonsten kommt’s wahrscheinlich zum Prozess.
denkmalgeschützten Fassade der ehemaligen Werkkunstschule an der Neuen Linner Straße in den Neubau anzusehen. Beide Parteien halten sich an ihre Sprachregelung und machen zu den Gründen keine Angaben, die dazu geführt hatten, dass die Geschäftsbeziehung abrupt beendet wurden.
„Es ist ein laufendes Verfahren. Wir hoffen, dass die Mediation eine Lösung aufzeigt“, erklärte Thomas Siegert, Vorstand der Wohnstätte AG auf Anfrage unserer Redaktion. „Wir wollen den Termin abwarten und sehen, was dabei herauskommt“, sagte Jürgen Pasch, Geschäftsführer von Rostek & Pesch. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Krefelder Traditionsunternehmen das freiwillige Mediationsverfahren angestrengt. Wie es nach einem Scheitern des Einigungsversuchs weitergeht, lassen beide Seiten offen. Der Weg zum Gericht scheint für diesen Fall vorgezeichnet.
Hinweise darauf, wie die Rollen in der Auseinandersetzung verteilt sind, lieferte der Ausschreibungstext für die Weiterführung der Rohbauarbeiten. Darin machte die Wohnstätte AG deutlich. Dringende Gründe und unvorhergesehene Ereignisse, so hieß es im Text der Ausschreibung der Arbeiten, hätten es ermöglicht, auf eine EU-weite Ausschreibung zu verzichten und eine vereinfachte Suche nach einem Unternehmen zu starten, das die von Rostek & Pesch begonnenen Rohbauarbeiten fortführt.
Wörtlich: „Die Wohnstätte Krefeld Wohnungs AG beschafft nach der erfolgten zwingenden Kündigung des ursprünglichen Rohbauvertrages die noch erforderlichen Rohbauleistungen für den Neubau eines Verwaltungs- und Wohngebäudes am Standort der ehemaligen Werkkunstschule in Krefeld im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.“Die äußerste Dringlichkeit sei zudem in Folge von Ereignissen eingetreten, die die Wohnstätte weder verursacht habe, noch voraussehen konnte, heißt es weiter.
Der Einspruch von Rostek & Pesch über die Vergabe der Rohbauarbeiten auf einer benachbarten Baustelle für die Ostwall-Passage bei der Vergabekammer in Düsseldorf soll für den Abbruch des Vertragsverhältnisses auf dem Grundstück Werkkunstschule keine Rolle gespielt haben, versicherte Siegert seinerzeit. Er betonte, dass die Anrufung der Kammer rechtlich im Rahmen des Möglichen ist, auch wenn es für die Wohnstätte das erste Mal war.
Gut sechs Monate später, im Juli 2017 wies das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz die Beschwerde von Rostek & Pesch zurück. Das Unternehmen hatte beklagt, dass die Ausschreibung für die Ostwall-Passage mangelhaft gewesen sei. Auch dort ging es erst mit erheblicher Verzögerung weiter. Das kostete die Wohnstätte nach eigener Aussage monatlich 13.000 Euro. Im ersten und im zweiten Quartal 2019 soll das 20 Millionen Euro teure Projekt schrittweise bezogen werden können (wir berichteten).