Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Das müssen Vermieter bei Airbnb beachten
Immer mehr Mieter und Eigentümer verleihen ihre Wohnungen kurzfristig an Touristen. Es drohen viele Gefahren.
Es ist verlockend für Mieter und Eigentümer. Die Preise, die Touristen und Messegäste für kurzfristige Übernachtungen zahlen, können sich in Düsseldorf sehen lassen. Warum also nicht die leerstehende Kellerwohnung, das frühere Kinderzimmer oder die Studentenbude während der Semesterferien privat vermieten? Das Internetportal Airbnb macht dies relativ einfach möglich. Doch ganz so einfach und unkompliziert ist die Sache mit dem schnellen Euro durch Untervermie- tung in Düsseldorf nämlich gar nicht. Der Vermieterverband Haus & Grund warnt vor Fallstricken.
„Wer beispielsweise selbst nur Mieter seiner Wohnung ist, und die via Internet untervermieten möchte, muss dazu unbedingt vorher seinen Vermieter um Erlaubnis fragen, sagt Düsseldorfs Haus & GrundChef Johann Werner Fliescher. Paragraf 540 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass der Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung einholen muss. Selten wird der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter eine Klausel ent- halten, welche die Untervermietung an beliebige Personen erlaubt. Wer die Regel missachtet, dem droht die Kündigung. Bei Besitzern einer Eigentumswohnung ist es etwas einfacher. Man kann grundsätzlich vermieten, an wen und wie lange man will. Düsseldorf hat keine Zweckentfremdungssatzung, die etwas anderes regelt. „Doch wenn die Mieter etwa regelmäßig laut grölende Junggesellenabschiede sind, kann die Eigentümergemeinschaft ein Verbot dieser touristischen Nutzung anordnen.“
Völlig frei ist natürlich der Eigen- tümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses. Doch auch der hat (wie die anderen genannten) einiges zu beachten. Ist die Vermietung etwa nicht nur gelegentlich oder zwischen zwei normalen Mietern, droht die Gewerblichkeit. „Wenn Handtücher bereitgestellt werden, oder eine Reinigungsgebühr nach Nutzung erhoben wird, kann das Finanzamt monieren, dass es eine Art Hotelbetrieb ist“, sagt Fliescher. Der Übergang von der Gelegenheitsnutzung zum Hotel ist zwar fließend. Eine Gewerbesteuerpflicht macht die Untervermietung über Airbnb allerdings unattraktiv.
Was viele Airbnb-Vermieter auch nicht wissen: Die erzielten Mieteinkünfte aus der Untervermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt zumindest dann, wenn die Untermiete die Hauptmiete (Miete die vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird) übersteigt. Bei Unsicherheiten sollte sich der Mieter mit dem für ihn zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.
Außerdem warnt Fliescher vor möglichen Schäden, die die Kurzzeit-Mieter hinterlassen könnten.
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