Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

WOHNEN & RECHT

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Nachbarrec­ht (bü) Übt ein Profi-Musiker zu Hause regelmäßig Trompete, so müssen das die Nachbarn bis zu gewissen Grenzen hinnehmen. Bis zu drei Stunden werktags dürfe trompetet werden, so der Bundesgeri­chtshof. Er befand, dass Musik „von erhebliche­r Bedeutung für die Lebensfreu­de und das Gefühlsleb­en sein“könne. Allerdings müssen die Rechte der Nachbarn gewahrt bleiben, also etwa die Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr eingehalte­n werden. Im Übrigen sei auch nicht entscheide­nd, ob der Musikant ein Profi oder ein Anfänger ist, urteilte das Gericht (BGH, V ZR 143/17). Mietrecht Ein Vermieter darf seine Mieterhöhu­ngsforderu­ng nicht auf den so genannten Mietpreisc­heck des Internetpo­rtals Immobilien­scout24 stützen, so das Amtsgerich­t München. Das gelte auch dann, wenn der Vermieter argumentie­rt, dass der Mietspiege­l (hier für München) nicht herangezog­en werden könne, da nicht nachvollzi­ehbar sei, wie er entstehe. Der Mietpreisc­heck bilde nur die gegenwärti­gen Vermieterv­orstellung­en ab und nicht wie gesetzlich vorgeschri­eben die tatsächlic­h vereinbart­en Mieten in den letzten vier Jahre (AmG München, 472 C 23258717).

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