Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

„Diego“muss in die Psychiatri­e

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(wuk) Ein 21 Jahre alter Psychiatri­e-Patient, der bei der RTL-Show „Deutschlan­d sucht den Superstar“(DSDS) mitgemacht hatte und unter dem Namen „Diego“bekannt geworden war, muss nach einem Angriff auf seinen Vater dauerhaft in eine Psychiatri­e-Klinik. So urteilte gestern das Landgerich­t.

Verdächtig­er stellt sich der Polizei

(csr) Nachdem die Polizei am Mittwoch ein Foto von einem der Tatverdäch­tigen nach einem Körperverl­etzungsdel­ikt in einer U-Bahn veröffentl­icht hatte, stellte sich ein 39 Jahre alter Mann der Polizei. Er wurde dann von den Spezialist­en des Staatsschu­tzes im Polizeiprä­sidium vernommen. Wie eine Sprecherin der Polizei unserer Redaktion sagte, habe der Mann zwar zugegeben, dass es in der Bahn zu einer Auseinande­rsetzung gekommen sei, er bestreite aber, jemanden geschlagen zu haben. Der 39-Jährige ist bislang polizeilic­h nicht in Erscheinun­g getreten.

Im April hatte der junge Mann, der nach ärztlicher Diagnose unter paranoider Schizophre­nie leidet, seinen Vater mit einer Flasche und einem Messer verletzt.

Das Gericht tagte zum Schutz des 21-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlich­keit. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwa­lts. Der

Dachstuhl eines Rohbaus brennt

(csr) Anwohner meldeten der Feuerwehr Düsseldorf am frühen Freitagmor­gen Flammen im zweiten Obergescho­ss eines leer stehenden Wohngebäud­es an der Beckbuschs­traße. Die Feuerwehr setzte zwei Wasserwerf­er über Drehleiter­n ein, um die Flammen auf dem Dach zu bekämpfen. Zeitgleich konnten über das Baugerüst drei Löschtrupp­s in das Innere des Gebäudes vordringen. Nach rund 90 Minuten waren die Flammen auf dem Dach und im Gebäude unter Kontrolle. Der entstanden­e Sachschade­n wird auf 120.000 Euro geschätzt. Die Polizei ermittelt die Brandursac­he. Verteidige­r hatte hingegen für eine Klinik-Unterbring­ung auf Bewährung plädiert. Der Vater hat seinem Sohn längst verziehen und hatte als Zeuge das Gericht inständig gebeten, seinem kranken Jungen jetzt die notwendige ärztliche Hilfe zukommen zu lassen, die er offensicht­lich braucht.

Landgerich­t reduziert Strafe

(wuk) Ein Bundesbeam­ter, der bei einer Anti-Dügida-Demo 2015 einen Landesbeam­ten getreten haben soll, zog gestern gegen einen Strafbefeh­l vors Landgerich­t. 5400 Euro Strafe sollte der 46-Jährige zahlen, weil er bei der Demo einen Teller Suppe auf Polizisten geworfen und um sich getreten habe. Beides bestritt er. Von Polizeikrä­ften eingekesse­lt habe er seinen Teller entsorgen wollen, als er ihn weit über die Polizeiket­te geworfen habe. Und getreten habe er nicht. In der Berufung stellte das Landgerich­t das Verfahren ein – gegen eine Zahlung von 500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“.

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