Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Rechtsschutz kann die Existenz sichern
Patienten, die falsch behandelt wurden und Schadenersatz fordern, sind ein häufiger Fall. So ein Rechtsstreit kann sehr langwierig sein. Die Leistungen sollte man vor dem Versicherungsabschluss genau prüfen.
DÜSSELDORF Schutz gegen Rechtsstreitigkeiten brauchen nur notorische Bösewichte und typische Nörgler – sagen Kritiker. Dabei denken viele wohl an Raser im Straßenverkehr, die ständig geblitzt werden oder an Störenfriede, die immer wieder mit ihrem Nachbarn im Streit liegen.
Tatsächlich ist die Rechtsschutzversicherung hier unnötig. Sie ist kann jedoch die Existenz sichern, wenn es darum geht, Schadenersatz zu erstreiten. Betroffen sind vor allem Patienten, die falsch behandelt wurden oder ein fehlerhaftes Medizinprodukt erhalten haben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat anlässlich der Diskussion über gesundheitsgefährdende Implantate mangelhafte Kontrollen zugegeben. Auch für Opfer von Fehlbehandlungen oder fehlerhafter Aufklärung gibt es bis heute keine bundesweite Statistik. Die Krankenkassen haben 2017 mehr als 13.000 Gutachten zu Behandlungsfehler erstellt. Auch die Zahl der möglicherweise fehlerhaften Implantate soll pro Jahr bei weit über 10.000 liegen. Die Dunkelziffer ist bei Patientenschäden sehr hoch. Zudem steigt die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr verletzt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen rechnet für 2018 mit knapp 400.000 Verunglückten.
Wer durch andere einen schweren Gesundheitsschaden erleidet, hat Anspruch auf Schadenersatz. Der Rechtsstreit kann schwierig und langwierig sein. Gerade bei Kunstfehlern muss oft sowohl um die Ursächlichkeit als auch um die Höhe der Entschädigung gestritten werden. Gegner sind in vielen Fällen finanzstarke Haftpflichtversicherer. Die Betroffenen brauchen daher oft einen langen Atem. Wer dann ohne eine Rechtsschutzversicherung ist,
Günstige Rechtsschutz-Policen für Familien und Verkehr
muss unter Umständen aufgeben, weil er die hohen Vorauszahlungen für Prozess und Anwalt nicht stemmen kann. Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein kann dagegen manchmal allein der Hinweis, dass das Opfer rechtsschutzversichert ist, heilsam
Dafür wird am häufigsten Rechtsschutz benötigt
auf den Haftpflichtversicherer des Gegners wirken.
Nach Aussage verschiedener Rechtsschutzversicherer können Patienten noch kurz vor einer Operation sicherheitshalber eine Police abschließen. Dass sollte vor dem Aufklärungsgespräch mit dem Operateur erfolgen. Kunden müssen aber aufpassen: Bei einigen Anbietern besteht für Kunstfehlerschutz eine Wartezeit von drei Monaten.
Grundsätzlich sollte eine umfassende Privat- und Verkehrsrechtsschutzpolice abgeschlossen werden, um alle Bereiche abzudecken,
in denen man Opfer werden kann. Wer sich für einen solchen „Worst Case“absichert, kann eine Selbstbeteiligung wählen und so die Prämie deutlich senken. So erhält man am Markt derzeit eine Police mit 300 Euro Selbstbeteiligung ab einer Jahresprämie von rund 150 Euro. Wer keine Selbstbeteiligung wählt und somit auch bei Bagatellstreitigkeiten Rechtsschutz hat, muss hingegen über 300 Euro pro Jahr zahlen. Beachten sollte man zudem, dass die Versicherer mit echten „Streithanseln“schnell kurzen Prozess machen kann. Wer mehr als zweimal im Jahr einen Rechtsstreit hat, dem darf in der Regel gekündigt werden. Zudem sollte sich niemand der Illusion hingegen, dass mit der Rechtschutzversicherung jeder Streit ohne Kosten ausgetragen werden kann. Es gibt immer noch viele Haken und Ösen in den Bedingungen. So kommen immer mehr Magerpolicen auf den Markt, die außergerichtlich keine Kosten übernehmen. Zudem kann man nicht jede Lebenslage absichern. Daher sollte man die Leistungen vor dem Abschluss genau studieren.