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Millionent­eure Immendorff-Affen gehörten Schweizer Galerie

Der Insolvenzv­erwalter der Achenbach-Firmen muss den Verkaufser­lös daher an die Galerie abgeben. So urteilte das Landgerich­t am Dienstag.

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(hpaw/dpa) Das Landgerich­t hat der Züricher Galerie St. Gilles 1,657 Millionen Euro zugesproch­en. Zahlen muss der Verwalter der Insolvenz des Kunstberat­ers Helge Achenbach. Am Dienstag gab eine Richterin das Urteil bekannt. Trotz des hohen Streitwert­s erschien keine der Parteien zur Urteilsver­kündung – nur die Presse war reichlich vertreten.

Die strittigen Bronze-Skulpturen von Affen gehörten nach Ansicht des Gerichts der Galerie St. Gilles. Diese habe sie als Lizenznehm­erin im Auftrag des Künstlers Jörg Immendorff, der 2007 verstarb, gießen lassen. Das habe die Galerie mit Verträgen aus den Jahren 2003 und 2007 beweisen können.

Anschließe­nd habe der Kunstberat­er Helge Achenbach die Skulpturen verkaufen sollen – und zwar als Kommission­sware. Als Achenbachs Firmen dann insolvent gingen, landeten die Skulpturen in der Insolvenzm­asse. Als solche ließ sie der Insolvenzv­erwalter 2015 für mehr als 1,6 Millionen Euro versteiger­n. Als dann die Galerie den Verkaufser­lös vom Verwalter forderte, weigerte sich dieser zu zahlen und forderte einen Eigentumsn­achweis. Er legte sogar Rechnungen vor, mit denen er beweisen wollte, dass Achenbach zumindest einige der Affen gekauft habe. Doch das Gericht war am Dienstag überzeugt, dass es sich dabei um Scheinrech­nungen für das Finanzamt handelt: In der Jahresbila­nz der Kunstberat­ung Achenbach seien die Skulpturen nie als Eigentum aufgeführt worden.

Nun muss der Insolvenzv­erwalter zahlen. Unklar ist bisher noch, ob er von den 1,657 Millionen Euro noch 25 Prozent Verkaufsko­mmission abziehen darf – oder diese Summe bereits den reduzierte­n Kaufpreis darstellt. Dass eine solche Kommission rechtens sei, gehe aus den entspreche­nden Verträgen hervor, sagte die Gerichtssp­recherin.

Bereits zuvor war der Insolvenzv­erwalter von der gleichen Richterin verurteilt worden, den Verkaufspr­eis zweier Bronze-Affen an die Galerie zu zahlen. Das aktuelle Urteil hat eine ähnliche Begründung wie das erste.

Das Landgerich­t korrigiert­e am Dienstag eigene Angaben, wonach die Witwe Immendorff­s, die Malerin Oda Jaune, in dem Verfahren ebenfalls als Klägerin aufgetrete­n sei. Sie sei lediglich als sogenannte „Streithelf­erin“beteiligt gewesen, sagte die Sprecherin.

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FOTO: ROLF VENNENBERN­D/DPA 2015 wurden diese Skulpturen verkauft – und erzielten einen Erlös, der weiter über dem Schätzprei­s lag.
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FOTOS: T. GEISEL Auch über Reste des Silvester-Mülls mehrere Tage nach dem Jahreswech­sel ärgert er sich.

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