Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Messerstecher gesteht teilweise
Daniel R. sagt, er sei ausgerastet – seine Version widerspricht den Zeugenaussagen.
(hpaw) Am Dienstag ging der Prozess gegen Daniel R. weiter. Dem 31-Jährigen mit den auffälligen Tattoos im Gesicht wird vorgeworfen, seinen Nachbarn Daniel V. (42) im Sommer 2016 erst getreten und dann mit einem Messer an Rücken und Hals schwer verletzt zu haben. Am ersten Prozesstag hatte er dazu noch geschwiegen. Am Dienstag legte er nun ein Geständnis ab – jedenfalls teilweise. Er habe im Affekt gehandelt. Der Geschädigte und dessen Freundin hätten ihn und seinen Vater monatelang in der Nachbarschaft verunglimpft. Als ihm V. daher Unflätigkeiten hinterhergerufen habe, als er auf dem Fahrrad vorbeifuhr, sei er ausgerastet, so R., und habe mit einem kleinen Gemüsemesser zweimal zugestochen – allerdings erst, als V. und vier Kumpanen bedrohlich auf ihn zugekommen seien. Den Tritt bestreitet er.
Warum dieser Aggressionsstau? Die Freundin des Opfers, Claudia H. (52), war 2013 mit Daniel R.s Vater liiert. Der wandte sich jedoch nach neun Monaten H.s bester Freundin zu. Betrunken und voller Wut – das räumt sie ein – klebte sie einen Zettel von außen an den Briefkasten: „Beschützt eure Männer vor dieser Schlampe“, habe darauf gestanden. In Daniel R.s Version gab es mehrere solcher offener Briefe, die sich auch gegen den Vater richteten. Daniel V. habe ihn an diesem Abend beschimpft und gerufen, er möge endlich wegziehen. Deshalb sei er ausgerastet. Dem widersprechen Arbeitskollegen von V. Der Angeklagte sei grundlos ausfallend geworden, weggefahren, wiedergekommen und habe unvermutet zugestochen.
R. und H. sind Nachbarn; V. ist ein Monteur aus Sachsen und nur tageweise in Düsseldorf. Dem melancholisch blickenden Mann ganz in Schwarz – seine Arbeitskollegen waren in Arbeitskleidung erschienen – ist das Verfahren sichtlich unangenehm. Bereits am ersten Prozesstag hatte er kaum etwas sagen wollen. So ging es am Dienstag weiter. Vermutlich wird nächste Woche ein Urteil fallen. Bei Schuldspruch droht dem Angeklagten wegen Vorstrafen längere Haft.