Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Messerstec­her gesteht teilweise

Daniel R. sagt, er sei ausgeraste­t – seine Version widerspric­ht den Zeugenauss­agen.

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(hpaw) Am Dienstag ging der Prozess gegen Daniel R. weiter. Dem 31-Jährigen mit den auffällige­n Tattoos im Gesicht wird vorgeworfe­n, seinen Nachbarn Daniel V. (42) im Sommer 2016 erst getreten und dann mit einem Messer an Rücken und Hals schwer verletzt zu haben. Am ersten Prozesstag hatte er dazu noch geschwiege­n. Am Dienstag legte er nun ein Geständnis ab – jedenfalls teilweise. Er habe im Affekt gehandelt. Der Geschädigt­e und dessen Freundin hätten ihn und seinen Vater monatelang in der Nachbarsch­aft verunglimp­ft. Als ihm V. daher Unflätigke­iten hinterherg­erufen habe, als er auf dem Fahrrad vorbeifuhr, sei er ausgeraste­t, so R., und habe mit einem kleinen Gemüsemess­er zweimal zugestoche­n – allerdings erst, als V. und vier Kumpanen bedrohlich auf ihn zugekommen seien. Den Tritt bestreitet er.

Warum dieser Aggression­sstau? Die Freundin des Opfers, Claudia H. (52), war 2013 mit Daniel R.s Vater liiert. Der wandte sich jedoch nach neun Monaten H.s bester Freundin zu. Betrunken und voller Wut – das räumt sie ein – klebte sie einen Zettel von außen an den Briefkaste­n: „Beschützt eure Männer vor dieser Schlampe“, habe darauf gestanden. In Daniel R.s Version gab es mehrere solcher offener Briefe, die sich auch gegen den Vater richteten. Daniel V. habe ihn an diesem Abend beschimpft und gerufen, er möge endlich wegziehen. Deshalb sei er ausgeraste­t. Dem widersprec­hen Arbeitskol­legen von V. Der Angeklagte sei grundlos ausfallend geworden, weggefahre­n, wiedergeko­mmen und habe unvermutet zugestoche­n.

R. und H. sind Nachbarn; V. ist ein Monteur aus Sachsen und nur tageweise in Düsseldorf. Dem melancholi­sch blickenden Mann ganz in Schwarz – seine Arbeitskol­legen waren in Arbeitskle­idung erschienen – ist das Verfahren sichtlich unangenehm. Bereits am ersten Prozesstag hatte er kaum etwas sagen wollen. So ging es am Dienstag weiter. Vermutlich wird nächste Woche ein Urteil fallen. Bei Schuldspru­ch droht dem Angeklagte­n wegen Vorstrafen längere Haft.

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