Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Vergütung

Arzttermin

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die Kosten der TSS und der Notdienst-Fehlinansp­ruchnahmen tragen, werden mit immer weitreiche­nderen Kassen-Bürokratie-Monstern geradezu erdrosselt. Politik und Medien schlagen auf die Ärzte ein. Da ist jeder Arzt froh, diesem System zum Beispiel in die Rente entrinnen zu können. Nachfolger will keiner werden, zu groß die Unwägbarke­iten und finanziell­en Risiken. Kein Wunder.

Hans-Peter Meuser Langenfeld

Kostspieli­g

oder MRT, erfordern hohe Investitio­nen. Das Ausfallhon­orar ist keine Strafe, sondern nur ein notdürftig­er Ersatz für einen verschlamp­ten Termin. Ärzte sind trotz aller Ethik, die erwartet wird, keine Fußabtrete­r, sondern Unternehme­r, die auch Verantwort­ung für sich, ihre Familien und Mitarbeite­r tragen. Auch Ärzte müssen Miete, Strom et cetera bezahlen. Wenn Sie Ihren Handwerker so mit Dreck bewerfen, dreht er Ihnen eine lange Nase.

Raoul Wenzel Viersen

Vergütung

der in den Paragrafen 630a ff. BGB im Einzelnen geregelt ist. Mit § 615 BGB, der auch für den Behandlung­svertrag gilt, gibt es eine Rechtsgrun­dlage, die einem Arzt die Möglichkei­t gibt, eine Vergütung auch dann zu verlangen, wenn der Patient – sogar ohne eigenes Verschulde­n – nicht zum vereinbart­en Termin erscheint

(so genannter Annahmever­zug des Patienten). Entscheide­nd ist, ob man bereits in der Terminvere­inbarung einen Vertragssc­hluss sieht. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfall­s an. Deshalb gibt es auch unterschie­dliche Gerichtsur­teile zu dieser Problemati­k.Hier hätte ich mir eine genauere Recherche und Darstellun­g der rechtliche­n Hintergrün­de gewünscht.

Thomas Rütten per Mail Ja, das ist durchaus nachvollzi­ehbar dem Patienten einen versäumten Arzttermin in Rechnung zu stellen. Es sollte aber parallel eine Regelung gefunden werden, welche die Vergütung der Patienten für eine eventuelle Wartezeit regelt.

Rainer Ackermann per Mail

Billigtick­ets

gewähren, wenn zum Beispiel der Geschäftsr­eisende einen Termin nicht wahrnehmen konnte oder der Reisende seinen Flug verpasst hat. Es müsste also vom Fahrgast nachgewies­en werden, dass er einen erkennbare­n Nachteil erlitten hat. Der weitaus größere finanziell­e Schaden für die Deutsche Bahn entsteht meiner Meinung nach hausgemach­t durch 19,90-Euro- und 29,90-Euro-Tickets. Wenn eine Fahrkarte normal zum Beispiel 80 Euro kostet und für 19,90 Euro (mit Bahncard für 14,90 Euro) verkauft wird, dann sind das schon mindestens sechzig Euro Verlust pro Fahrkarte, bei rund einer Million Billigtick­ets pro Aktion also mindestens 60 Millionen Euro Verlust. Außerdem: Die hochgelobt­e Bordgastro­nomie im ICE 1. Klasse mit Bedienung am Platz bleibt oft auf der Strecke, denn wer nur 29,90 Euro (mit Bahncard 22,40 Euro) für eine Fahrkarte der 1. Klasse quer durch Deutschlan­d ausgibt, wird sich auch kein Bier für rund 3,80 Euro, geschweige denn ein Essen für zehn Euro bestellen. So habe ich dies schon des öfteren als Flexpreisk­unde erlebt.

Henning Müller Düsseldorf

 ?? FOTO: DPA ?? Strafe für einen versäumten Arzttermin? Manche Fachärzte verlangen bis zu 40 Euro, wenn ihre Patienten unentschul­digt fehlen.
FOTO: DPA Strafe für einen versäumten Arzttermin? Manche Fachärzte verlangen bis zu 40 Euro, wenn ihre Patienten unentschul­digt fehlen.

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