Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Vergütung
Arzttermin
die Kosten der TSS und der Notdienst-Fehlinanspruchnahmen tragen, werden mit immer weitreichenderen Kassen-Bürokratie-Monstern geradezu erdrosselt. Politik und Medien schlagen auf die Ärzte ein. Da ist jeder Arzt froh, diesem System zum Beispiel in die Rente entrinnen zu können. Nachfolger will keiner werden, zu groß die Unwägbarkeiten und finanziellen Risiken. Kein Wunder.
Hans-Peter Meuser Langenfeld
Kostspielig
oder MRT, erfordern hohe Investitionen. Das Ausfallhonorar ist keine Strafe, sondern nur ein notdürftiger Ersatz für einen verschlampten Termin. Ärzte sind trotz aller Ethik, die erwartet wird, keine Fußabtreter, sondern Unternehmer, die auch Verantwortung für sich, ihre Familien und Mitarbeiter tragen. Auch Ärzte müssen Miete, Strom et cetera bezahlen. Wenn Sie Ihren Handwerker so mit Dreck bewerfen, dreht er Ihnen eine lange Nase.
Raoul Wenzel Viersen
Vergütung
der in den Paragrafen 630a ff. BGB im Einzelnen geregelt ist. Mit § 615 BGB, der auch für den Behandlungsvertrag gilt, gibt es eine Rechtsgrundlage, die einem Arzt die Möglichkeit gibt, eine Vergütung auch dann zu verlangen, wenn der Patient – sogar ohne eigenes Verschulden – nicht zum vereinbarten Termin erscheint
(so genannter Annahmeverzug des Patienten). Entscheidend ist, ob man bereits in der Terminvereinbarung einen Vertragsschluss sieht. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile zu dieser Problematik.Hier hätte ich mir eine genauere Recherche und Darstellung der rechtlichen Hintergründe gewünscht.
Thomas Rütten per Mail Ja, das ist durchaus nachvollziehbar dem Patienten einen versäumten Arzttermin in Rechnung zu stellen. Es sollte aber parallel eine Regelung gefunden werden, welche die Vergütung der Patienten für eine eventuelle Wartezeit regelt.
Rainer Ackermann per Mail
Billigtickets
gewähren, wenn zum Beispiel der Geschäftsreisende einen Termin nicht wahrnehmen konnte oder der Reisende seinen Flug verpasst hat. Es müsste also vom Fahrgast nachgewiesen werden, dass er einen erkennbaren Nachteil erlitten hat. Der weitaus größere finanzielle Schaden für die Deutsche Bahn entsteht meiner Meinung nach hausgemacht durch 19,90-Euro- und 29,90-Euro-Tickets. Wenn eine Fahrkarte normal zum Beispiel 80 Euro kostet und für 19,90 Euro (mit Bahncard für 14,90 Euro) verkauft wird, dann sind das schon mindestens sechzig Euro Verlust pro Fahrkarte, bei rund einer Million Billigtickets pro Aktion also mindestens 60 Millionen Euro Verlust. Außerdem: Die hochgelobte Bordgastronomie im ICE 1. Klasse mit Bedienung am Platz bleibt oft auf der Strecke, denn wer nur 29,90 Euro (mit Bahncard 22,40 Euro) für eine Fahrkarte der 1. Klasse quer durch Deutschland ausgibt, wird sich auch kein Bier für rund 3,80 Euro, geschweige denn ein Essen für zehn Euro bestellen. So habe ich dies schon des öfteren als Flexpreiskunde erlebt.
Henning Müller Düsseldorf