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EU-Gericht stärkt Glyphosat-Gegner
LUXEMBURG (dpa) Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter. Grüne und Umweltschützer jubeln. Gegen das Urteil kann aber noch beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Hintergrund des Urteils ist der monatelange Streit um die weitere Nutzung von Glyphosat in der EU. Das Mittel war 2017 von den Mitgliedsstaaten für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“für den Menschen ein. Die Lebensmittelbehörde Efsa und das Bundesinstitut für Risikobewertung sahen dafür aber keine Bestätigung. Gegen das Mittel hatte es vor allem hierzulande heftige Proteste gegeben.
Vier grüne Europaparlamentarier hatten nun dagegen geklagt, dass Efsa ihnen den Zugang zu entsprechenden Studien verwehrt hatte. Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten, unter anderem der von Bayer übernommene Saatgutkonzern Monsanto. Die Richter urteilten nun, das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsinteressen.