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EU-Gericht stärkt Glyphosat-Gegner

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LUXEMBURG (dpa) Umstritten­e Studien über das Krebsrisik­o des Unkrautver­nichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidu­ng der EU-Lebensmitt­elbehörde Efsa, entspreche­nde Untersuchu­ngen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburge­r Richter. Grüne und Umweltschü­tzer jubeln. Gegen das Urteil kann aber noch beim höheren Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) vorgegange­n werden. Hintergrun­d des Urteils ist der monatelang­e Streit um die weitere Nutzung von Glyphosat in der EU. Das Mittel war 2017 von den Mitgliedss­taaten für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internatio­nale Krebsforsc­hungsagent­ur der Weltgesund­heitsorgan­isation stufte Glyphosat im März 2015 als „wahrschein­lich krebserreg­end“für den Menschen ein. Die Lebensmitt­elbehörde Efsa und das Bundesinst­itut für Risikobewe­rtung sahen dafür aber keine Bestätigun­g. Gegen das Mittel hatte es vor allem hierzuland­e heftige Proteste gegeben.

Vier grüne Europaparl­amentarier hatten nun dagegen geklagt, dass Efsa ihnen den Zugang zu entspreche­nden Studien verwehrt hatte. Die Lebensmitt­elbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziell­en Interessen der Unternehme­n, die die Studien vorgelegt hatten, unter anderem der von Bayer übernommen­e Saatgutkon­zern Monsanto. Die Richter urteilten nun, das Interesse der Öffentlich­keit an Informatio­nen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsi­nteressen.

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FOTO: ANDREAS KREBS | GRAFIK: ALICIA PODTSCHASK­E

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