Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Urteil: Fünf Jahre Haft für schwere Brandstiftung
Das Landgericht hat einen 59-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung und weiteren Taten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Im April vergangenen Jahres war in einem Mehrfamilienhaus an der Breite Straße Feuer gelegt worden. Mehrere Menschen erlitten eine Rauchvergiftung. Sie mussten zum Teil durch die Feuerwehr vom Dach des Gebäudes gerettet werden.
Der vorbestrafte 59-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, mehrfach Feuer an anderen Stellen gelegt zu haben. Die Brandstiftung im Mehrfamilienhaus dagegen stritt er bis zuletzt ab. Weder Richter noch Staatsanwaltschaft glaubten ihm. Bezüglich der Wertung waren sie sich indes uneinig. Der Staatsanwalt ging unter anderem von versuchtem Mord aus. Er sah die Schuld durch Indizien bestätigt und beantragte acht Jahre Haft. Der Angeklagte habe nicht nur mehrere Menschen gefährdet, er habe auch ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen. So weit ging die Kammer nicht. Sie sah lediglich den Vorwurf der schweren Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erwiesen an. Hinzu kamen sechs Fälle der Sachbeschädigung, weil der Mann zu anderen Zeitpunkten auch Container und weitere Gegenstände angezündet hatte. Im Rahmen der viertägigen Beweisaufnahme hatte einer der Zeugen ausgesagt, dass es Streit zwischen dem Angeklagten und einem Mieter des Hauses gab. Der Angeklagte sei an dem Abend wütend aus der Wohnung gestürmt und habe gedroht, er werde „die Bude abfackeln“.
Die Anwältin bat um einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Es spreche zwar einiges gegen ihn, dennoch gebe es andere Möglichkeiten, wie das Feuer entstanden sein könnte. Man könne nicht ausschließen, dass ein Besucher dort eine brennende Zigarette fallen ließ. Bei den weiteren Vorwürfen bat sie um eine angemessene Bestrafung. Der 59-Jährige hat bereits über 20 Jahre Haft verbüßt, unter anderem wegen Bankraubs.
Im Elfrather See ist das Baden verboten
(bk) Der Elfrather Badesee steht fürs Schwimmen vorläufig nicht zur Verfügung. Das teilte die Stadt am gestrigen Freitag mit. Das Landesamt attestiert keine ausreichende Badegewässerqualität Aus diesem Grund hat die Stadt den See beim Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als Badegewässer abgemeldet. Die Folge: Baden ist nicht mehr erlaubt. Die Uferbereiche des Badesees seien weiterhin stark von Wildgänsen bevölkert, deren Hinterlassenschaften hauptsächlich zur weiteren Verschlechterung der Gewässerqualität geführt hätten, teilte die Stadt mit.
Gemäß EG-Badegewässerrichtlinie wird jährlich eine Einstufung des Badesees erstellt. Diese Einstufung erfolgt aufgrund von Wasserproben. In 2018 hatte es zudem eine Sonderuntersuchung zu Antibiotika resistenten Bakterien im Wasser gegeben, bei der der Elfrather See ebenfalls negativ aufgefallen war. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Freitag mit. Die Experten des Amtes hatten Stichproben von zehn Badegewässern in ganz NRW genommen. Dabei war die Wasserqualität bis auf zwei Ausnahmen durchweg gut. Neben dem Elfrather See hat noch der Baldeneysee in Essen schlecht abgeschnitten.
Die Abmeldung als Badesee soll laut Stadt allerdings nur vorübergehend sein. Es gibt konzeptionelle Überlegungen wie Tiervergrämung, Bepflanzungen oder wasserwirtschaftliche Anpassungen, die zur Verbesserung der Gewässerqualität führen sollen, damit der Badbetrieb bald wieder möglich wird.