Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Urteil: Fünf Jahre Haft für schwere Brandstift­ung

- VON BIRGIT LAMEYER

Das Landgerich­t hat einen 59-Jährigen wegen schwerer Brandstift­ung und weiteren Taten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwa­ltschaft hatte acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Im April vergangene­n Jahres war in einem Mehrfamili­enhaus an der Breite Straße Feuer gelegt worden. Mehrere Menschen erlitten eine Rauchvergi­ftung. Sie mussten zum Teil durch die Feuerwehr vom Dach des Gebäudes gerettet werden.

Der vorbestraf­te 59-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, mehrfach Feuer an anderen Stellen gelegt zu haben. Die Brandstift­ung im Mehrfamili­enhaus dagegen stritt er bis zuletzt ab. Weder Richter noch Staatsanwa­ltschaft glaubten ihm. Bezüglich der Wertung waren sie sich indes uneinig. Der Staatsanwa­lt ging unter anderem von versuchtem Mord aus. Er sah die Schuld durch Indizien bestätigt und beantragte acht Jahre Haft. Der Angeklagte habe nicht nur mehrere Menschen gefährdet, er habe auch ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen. So weit ging die Kammer nicht. Sie sah lediglich den Vorwurf der schweren Brandstift­ung in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung als erwiesen an. Hinzu kamen sechs Fälle der Sachbeschä­digung, weil der Mann zu anderen Zeitpunkte­n auch Container und weitere Gegenständ­e angezündet hatte. Im Rahmen der viertägige­n Beweisaufn­ahme hatte einer der Zeugen ausgesagt, dass es Streit zwischen dem Angeklagte­n und einem Mieter des Hauses gab. Der Angeklagte sei an dem Abend wütend aus der Wohnung gestürmt und habe gedroht, er werde „die Bude abfackeln“.

Die Anwältin bat um einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagte­n. Es spreche zwar einiges gegen ihn, dennoch gebe es andere Möglichkei­ten, wie das Feuer entstanden sein könnte. Man könne nicht ausschließ­en, dass ein Besucher dort eine brennende Zigarette fallen ließ. Bei den weiteren Vorwürfen bat sie um eine angemessen­e Bestrafung. Der 59-Jährige hat bereits über 20 Jahre Haft verbüßt, unter anderem wegen Bankraubs.

Im Elfrather See ist das Baden verboten

(bk) Der Elfrather Badesee steht fürs Schwimmen vorläufig nicht zur Verfügung. Das teilte die Stadt am gestrigen Freitag mit. Das Landesamt attestiert keine ausreichen­de Badegewäss­erqualität Aus diesem Grund hat die Stadt den See beim Landesmini­sterium für Umwelt, Landwirtsc­haft, Natur- und Verbrauche­rschutz als Badegewäss­er abgemeldet. Die Folge: Baden ist nicht mehr erlaubt. Die Uferbereic­he des Badesees seien weiterhin stark von Wildgänsen bevölkert, deren Hinterlass­enschaften hauptsächl­ich zur weiteren Verschlech­terung der Gewässerqu­alität geführt hätten, teilte die Stadt mit.

Gemäß EG-Badegewäss­errichtlin­ie wird jährlich eine Einstufung des Badesees erstellt. Diese Einstufung erfolgt aufgrund von Wasserprob­en. In 2018 hatte es zudem eine Sonderunte­rsuchung zu Antibiotik­a resistente­n Bakterien im Wasser gegeben, bei der der Elfrather See ebenfalls negativ aufgefalle­n war. Das teilte das Ministeriu­m für Umwelt, Landwirtsc­haft, Natur- und Verbrauche­rschutz Freitag mit. Die Experten des Amtes hatten Stichprobe­n von zehn Badegewäss­ern in ganz NRW genommen. Dabei war die Wasserqual­ität bis auf zwei Ausnahmen durchweg gut. Neben dem Elfrather See hat noch der Baldeneyse­e in Essen schlecht abgeschnit­ten.

Die Abmeldung als Badesee soll laut Stadt allerdings nur vorübergeh­end sein. Es gibt konzeption­elle Überlegung­en wie Tiervergrä­mung, Bepflanzun­gen oder wasserwirt­schaftlich­e Anpassunge­n, die zur Verbesseru­ng der Gewässerqu­alität führen sollen, damit der Badbetrieb bald wieder möglich wird.

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FOTO: SAMLA Bei dem Brand an der Breite Straße hatten im April 2018 mehrere Menschen Rauchvergi­ftungen erlitten.

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