Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Verwaltung hält Baumschutzsatzung für nicht notwendig
(RP) Im heutigen Bau- und Umweltausschuss (17.30 Uhr, Neusser Feldweg 4, Sitzungssaal) geht es unter anderem darum, ob die Stadt Meerbusch eine Baumschutzsatzung bekommt. In der entsprechenden Vorlage empfiehlt die Verwaltung den Ausschussmitgliedern, die Einführung einer Baumschutzsatzung abzulehnen.
Dazu äußert sich die UWG folgendermaßen: „Die UWG hat am 7. November 2018 einen Antrag zum Entwurf einer Baumschutzsatzung gestellt, der gegen die Stimmen der CDU eine Mehrheit fand. Scheinbar ignoriert die Verwaltung den Beschluss und empfiehlt stattdessen, die Einführung einer Baumschutzsatzung abzulehnen. Wir haben sehr viele Zustimmungen seitens Meerbuscher Bürgern und lokaler Umweltverbände erhalten, dass eine Baumschutzsatzung hier in Meerbusch dringend gewünscht wird.“
Die Verwaltung begründet ihren Beschlussvorschlag so: Es gebe bereits eine Version einer solchen Baumschutzsatzung aus dem Jahr 2014. Diese sollte die Verwaltung beim Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung berücksichtigen. „Eine Prüfung des damaligen Entwurfs hat aus Sicht der Verwaltung keine Erfordernis für eine inhaltliche Anpassung zum Ergebnis, da sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse für eine Änderung des Satzungstextes ergeben haben. Bei der vorliegenden Fassung wird eine geplante oder bereits durchgeführte Baumfällung durch den Grundstückseigentümer bzw. den Nutzungsberechtigten bei der Verwaltung lediglich angezeigt.“Heißt: Es ist nicht erforderlich, dass die Verwaltung die Fällung genehmigt. Damit unterscheidet sich der Entwurf von den gängigen Baumschutzsatzungen, nach denen eine Fällung erst erlaubt ist, nachdem die Verwaltung das genehmigt hat. Eine Baumschutzsatzung für Meerbusch sei mit hohen Personal- und Fahrtkosten verbunden, weil dann auch Ortsbesichtigungen und Kontrollen nötig seien. Zudem sei sich die weit überwiegende Anzahl der Meerbuscher des Stellenwerts von Bäumen für die Umwelt bewusst.