Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

„Wasserprei­s könnte 37 Cent niedriger sein“

- VON NORBERT STIRKEN

Der Bund der Steuerzahl­er bricht einmal mehr eine Lanze für Gebührenza­hler und Stadtwerke-Kunden. Diesmal richten sich Kritik und Appell in Sachen Wasserprei­s ans Land, an die Stadt und an die Rechtsprec­hung. Der Wasserprei­s in Krefeld könnte um 27,6 Prozent sinken.

Ein Vier-Personen-Haushalt, der in einem Einfamilie­nhaus lebt und 150 Kubikmeter Trinkwasse­r im Jahr verbraucht, muss dafür in Krefeld 402,04 Euro bezahlen. In Kevelaer fallen für beschriebe­nen Musterhaus­halt Ausgaben von 277,50 Euro an. Die Höhe der Frischwass­erkosten in der Wallfahrts­stadt nennt der Bund der Steuerzahl­er moderat. Krefeld liegt deutlich höher.

In den Frischwass­erpreis von 1,34 Euro pro Kubikmeter in Krefeld sind unter anderem Kosten für den vom Land Nordrhein-Westfalen erhobenen so genannten Wasserpfen­nig und der von den Stadtwerke­n Krefeld (SWK) an die Stadt Krefeld zu zahlende Konzession­sabgabe enthalten. „Diese beiden Positionen treiben den Wasserprei­s unnötig in die Höhe“, erklärt der Bund der Steuerzahl­er in seinem aktuellen Monats-Magazin.

In Krefeld könnten die kalkuliert­en Kosten für den Frischwass­erbezug nach dem Vorschlag des Steuerzahl­erbundes um insgesamt 4,55 Millionen Euro sinken. Bei 12,3 Millionen verkauften Kubikmeter­n des kostbaren Nasses wäre das eine Reduzierun­g von 37 Cent pro Kubikmeter. Demnach würde der Waserpreis von 1,34 Euro auf 97 Cent pro Kubikmeter gesenkt werden können. Der erwähnte Vier-Personen-Haushalt in Krefeld würde im Jahr 55,50 Euro sparen.

Zu den Details erklärte SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann auf Anfrage unserer Redaktion, dass das „vom Wasservers­orger in Nordrhein-Westfalen an die Umweltbehö­rde zu zahlende Wasserentn­ahmeentgel­t fünf Cent je geförderte­m Kubikmeter Wasser beträgt“. Davon könnten die Aufwendung­en für Kooperatio­nen der SWK mit Landwirten für den Grundwasse­rschutz kostenmind­ernd abgesetzt werden. „Die Höhe des von den SWK zu zahlenden Wasserentn­ahmeentgel­ts liegt daher knapp unter 300.000 Euro per anno“, erklärte Dorothee Winkmann.

Hinzu komme die Konzession­sabgabe. Die Höhe richte sich nach der weiterhin bundesweit geltenden Anordnung über die Zulässigke­it von Konzession­sabgaben der Unternehme­n und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizit­ät, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeve­rbände aus dem Jahr 1941 (KAEAnO). „2017 betrug die an die Stadt gezahlte Konzession­sabgabe für Wasser 4,25 Millionen Euro“, informiert­e die SWK-Sprecherin.

Zum Vorschlag des Bundes der Steuerzahl­er, beide Ausgabepos­itionen abzuschaff­en beziehungs­weise nicht mehr zu erlauben, sie in den Wasserprei­s einzurechn­en, machen die Krefelder keine Angaben. „Sie beziehen sich nicht auf den Stand der Gesetzesla­ge und sind darum rein hypothetis­ch. Entscheidu­ngen diesbezügl­ich liegen nicht in unserem Zuständigk­eitsbereic­h“, betonte Dorothee Winkmann.

Der Bund der Steuerzahl­er startet seinen Vorstoß nicht grundlos. Die „unnötig hohen Wasserprei­se“machen das Wohnen in Nordrhein-Westfalen teurer, weil sie als Teil der Nebenkoste­n sich auf die Warmmiete auswirkten. Bundesländ­er wie Bayern, Hessen und Thüringen bewiesen, dass es auch ohne Wasserpfen­nig gehe. Der stelle für Nordrhein-Westfalen einen „klaren Standortna­chteil sowie ein Investitio­nshinderni­s“dar.

Deutlich mehr ins Gewicht fällt die Konzession­sabgabe. Das Verwaltung­sgericht Kassel habe entschiede­n, dass Bescheide eines kommunalen Eigenbetri­ebs rechtswidr­ig seien, wenn Konzession­sabgaben einflössen. Der hessische Verwaltung­sgerichtsh­of habe die Urteile bestätigt. Die SWK sind kein kommunaler Eigenbetri­eb, gehören aber zu 100 Prozent der Stadt Krefeld.

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RP-FOTO: NOS Der Wasserprei­s könnte sinken, sagt der Steuerzahl­erbund.

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