Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Chronologi­e des Falles: ohne oder mit Ernährung

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Unfall Am 29.September 2008 erleidet der 32jährige Krankenpfl­eger Vincent Lambert bei einem Verkehrsun­fall schwere Verletzung­en am Gehirn. Er fällt in ein Koma, doch die Ärzte sehen bei ihm auch Hinweise auf einen „minimal bewussten Zustand“.

Bescheinig­ung 2011 bescheinig­t die Lütticher Coma Science Group dem Patienten, dass er Emotionen und Schmerzen empfinden würde. Eine 2012 bei ihm durchgefüh­rte Sprachther­apie mit 87 Sitzungen scheitert jedoch, man findet keinen kommunikat­iven Zugang zu ihm.

Beschluss Am 10. April 2013 beschließt ein Arzt des Universitä­tsklinikum­s Reims, die künstliche Ernährung des Patienten einzustell­en. Er weiß dabei seine Kollegen und die Ehefrau von Lambert hinter sich, nicht aber dessen Eltern, die daraufhin zusammen mit zwei seiner acht Geschwiste­r Berufung beim Verwaltung­sgericht einlegen. Dort wird eine Wiederaufn­ahme der – bereits gestoppten – Lebenserha­ltungsmaßn­ahmen angeordnet.

Tauziehen Es folgt ein juristisch­es Tauziehen, das auch vor den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte führt. Und zu Präsident Emmanuel Macron, der betonte, sich nicht in die Entscheidu­ng der Ärzte einmischen zu wollen.

Einstellun­g Am Montag informiert das Uni-Klinikum Reims die Familie per E-Mail, dass man die künstliche Ernährung für Lambert einstelle. Seine Eltern legen daraufhin – zum wiederholt­en Male – Beschwerde beim Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­cht ein. Ohne Erfolg. Doch ein Berufungsg­ericht in Paris gibt ihnen Recht: Lambert wird wieder am Leben erhalten.

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