Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Chronologie des Falles: ohne oder mit Ernährung
Unfall Am 29.September 2008 erleidet der 32jährige Krankenpfleger Vincent Lambert bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen am Gehirn. Er fällt in ein Koma, doch die Ärzte sehen bei ihm auch Hinweise auf einen „minimal bewussten Zustand“.
Bescheinigung 2011 bescheinigt die Lütticher Coma Science Group dem Patienten, dass er Emotionen und Schmerzen empfinden würde. Eine 2012 bei ihm durchgeführte Sprachtherapie mit 87 Sitzungen scheitert jedoch, man findet keinen kommunikativen Zugang zu ihm.
Beschluss Am 10. April 2013 beschließt ein Arzt des Universitätsklinikums Reims, die künstliche Ernährung des Patienten einzustellen. Er weiß dabei seine Kollegen und die Ehefrau von Lambert hinter sich, nicht aber dessen Eltern, die daraufhin zusammen mit zwei seiner acht Geschwister Berufung beim Verwaltungsgericht einlegen. Dort wird eine Wiederaufnahme der – bereits gestoppten – Lebenserhaltungsmaßnahmen angeordnet.
Tauziehen Es folgt ein juristisches Tauziehen, das auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führt. Und zu Präsident Emmanuel Macron, der betonte, sich nicht in die Entscheidung der Ärzte einmischen zu wollen.
Einstellung Am Montag informiert das Uni-Klinikum Reims die Familie per E-Mail, dass man die künstliche Ernährung für Lambert einstelle. Seine Eltern legen daraufhin – zum wiederholten Male – Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht ein. Ohne Erfolg. Doch ein Berufungsgericht in Paris gibt ihnen Recht: Lambert wird wieder am Leben erhalten.