Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Firmen erhalten Forschungszulage
Finanzminister Scholz bringt Gesetzentwurf zur Forschungsförderung ins Kabinett.
BERLIN (mar) Forschende Unternehmen sollen ab 2020 mit einer staatlichen Forschungszulage gefördert werden. Der Staat will dafür auf bis 1,34 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verzichten. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung der Unternehmen hervor, den Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch dem Kabinett vorlegt. Der Staat soll demnach die Personalaufwendungen der Antragsteller mit einer Zulage von 25 Prozent bezuschussen. Die Aufwendungen dürfen aber in einem Wirtschaftsjahr zwei Millionen Euro nicht übersteigen. Die Höchstzulage für ein Forschungsprojekt beträgt 500.000 Euro im Jahr.
Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die große Koalition einen Wunsch, der seit Jahren lautstark von Wirtschaftsverbänden vorgetragen worden war. Die Grünen kritisieren, dass kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilungen von der Zulage nicht profitieren könnten, wenn sie andere in ihrem Auftrag forschen ließen, etwa Universitäten. Dem Gesetzentwurf von Scholz fehle der richtige Fokus, sagte Grünen-Politikerin Kerstin Andreae. „Besonders deutlich zeigt sich das bei der Auftragsforschung: Wenn hier nur der Auftragnehmer begünstigt wird, wie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen, dann könnten viele besonders kleine Unternehmen leer ausgehen.“Besser sei es, ein Wahlrecht einzuführen, ob Auftragnehmer oder Auftraggeber begünstigt werden sollen.
Dem Entwurf zufolge werden Vorhaben in der Grundlagenforschung gefördert, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage werde erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgesetzt, in dem ein Forschungsvorhaben durchgeführt wurde. Bei Kooperationsvorhaben mit anderen Partnern könne jeder Kooperationspartner die maximale Bemessungsgrundlage von zwei Millionen Euro in Anspruch nehmen, so der Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt.
Bund und Länder teilen sich die Kosten der Forschungsförderung jeweils etwa zur Hälfte. Da die Länder auf rund eine halbe Milliarde Euro an Steuereinnahmen verzichten müssen, ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf vom Bundesrat nicht einfach durchgewunken wird.
Nach Angaben des Forschungsministeriums wurde in Deutschland mit Ausgaben von 69 Milliarden Euro noch nie so viel geforscht und entwickelt wie im Jahr 2017.