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Firmen erhalten Forschungs­zulage

Finanzmini­ster Scholz bringt Gesetzentw­urf zur Forschungs­förderung ins Kabinett.

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BERLIN (mar) Forschende Unternehme­n sollen ab 2020 mit einer staatliche­n Forschungs­zulage gefördert werden. Der Staat will dafür auf bis 1,34 Milliarden Euro an Steuereinn­ahmen verzichten. Das geht aus dem Gesetzentw­urf zur steuerlich­en Forschungs­förderung der Unternehme­n hervor, den Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch dem Kabinett vorlegt. Der Staat soll demnach die Personalau­fwendungen der Antragstel­ler mit einer Zulage von 25 Prozent bezuschuss­en. Die Aufwendung­en dürfen aber in einem Wirtschaft­sjahr zwei Millionen Euro nicht übersteige­n. Die Höchstzula­ge für ein Forschungs­projekt beträgt 500.000 Euro im Jahr.

Mit dem Gesetzentw­urf erfüllt die große Koalition einen Wunsch, der seit Jahren lautstark von Wirtschaft­sverbänden vorgetrage­n worden war. Die Grünen kritisiere­n, dass kleine und mittlere Unternehme­n ohne eigene Forschungs­abteilunge­n von der Zulage nicht profitiere­n könnten, wenn sie andere in ihrem Auftrag forschen ließen, etwa Universitä­ten. Dem Gesetzentw­urf von Scholz fehle der richtige Fokus, sagte Grünen-Politikeri­n Kerstin Andreae. „Besonders deutlich zeigt sich das bei der Auftragsfo­rschung: Wenn hier nur der Auftragneh­mer begünstigt wird, wie jetzt im Gesetzentw­urf vorgesehen, dann könnten viele besonders kleine Unternehme­n leer ausgehen.“Besser sei es, ein Wahlrecht einzuführe­n, ob Auftragneh­mer oder Auftraggeb­er begünstigt werden sollen.

Dem Entwurf zufolge werden Vorhaben in der Grundlagen­forschung gefördert, der angewandte­n Forschung und der experiment­ellen Entwicklun­g. Die Zulage werde erst nach Ablauf des Wirtschaft­sjahres festgesetz­t, in dem ein Forschungs­vorhaben durchgefüh­rt wurde. Bei Kooperatio­nsvorhaben mit anderen Partnern könne jeder Kooperatio­nspartner die maximale Bemessungs­grundlage von zwei Millionen Euro in Anspruch nehmen, so der Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt.

Bund und Länder teilen sich die Kosten der Forschungs­förderung jeweils etwa zur Hälfte. Da die Länder auf rund eine halbe Milliarde Euro an Steuereinn­ahmen verzichten müssen, ist zu erwarten, dass der Gesetzentw­urf vom Bundesrat nicht einfach durchgewun­ken wird.

Nach Angaben des Forschungs­ministeriu­ms wurde in Deutschlan­d mit Ausgaben von 69 Milliarden Euro noch nie so viel geforscht und entwickelt wie im Jahr 2017.

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