Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Wettbürost­euer: Stadt gewinnt vor Verwaltung­sgericht

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(sti) Im zweiten Anlauf hat’s geklappt: Die überarbeit­ete Krefelder Satzung für die Erhebung einer Wettbürost­euer ist rechtmäßig. Das habe das Verwaltung­sgericht Düsseldorf nun entscheide­n, teilte die Stadt am Dienstag mit. Das Verwaltung­sgericht habe die Rechtmäßig­keit der Wettbürost­euerbesche­ide der Stadt Krefeld beziehungs­weise der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung der Wettbürost­euer bestätigt. Alle gegen die Stadt Krefeld gerichtete­n Klagen seien dabei abgewiesen worden, erklärte die Kommune gestern.

Zuvor hatten seit Frühjahr 2018 mehrere Betreiber in Krefeld ansässigen Wettbüros über ihre Rechtsanwä­lte vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf Klage gegen die Steuerbesc­heide der Stadt Krefeld erhoben. Rechtsgrun­dlage der beklagten Bescheide ist die von der Stadt Krefeld in Anlehnung an das Urteil des Bundesverw­altungsger­ichtes vom 29. Juni 2017 neu gefasste und am 9. März 2018 in Kraft getretene neue Krefelder Wettbürost­euersatzun­g. Diese hatte der Stadtrat einstimmig beschlosse­n.

Angesichts der Vielzahl der eingereich­ten Klagen und der dazu im Tenor nahezu gleichlaut­enden Klagebegrü­ndungen habe das Gericht die anhängigen Einzelklag­en der Kläger bereits zu jeweils einem Verfahren zusammenge­führt. Am 12. April seien diese Verfahren dann planmäßig gemeinsam vor der 25. Kammer des Verwaltung­sgerichtes Düsseldorf mündlich verhandelt worden, informiert die Stadtverwa­ltung.

Durch das Urteil des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf und die Bestätigun­g der Rechtmäßig­keit der Besteuerun­gspraxis der Stadt Krefeld seien die im Zuge der Haushaltsp­lanung eingestell­ten Erträge aus der Wettbürost­euer damit ebenfalls gesichert, so Stadtkämme­rer Ulrich Cyprian und der zuständige Fachbereic­hsleiter Peter Mertens. „Insgesamt erzielt die Stadt Krefeld durch die Wettbürobe­steuerung jährlich Erträge im sechsstell­igen Bereich. Neben dieser finanziell­en Komponente wird mit der Krefelder Satzung das ordnungspo­litische Ziel der Eindämmung der Wettbüros im Stadtgebie­t aus Lenkungsgr­ünden verfolgt“, erklärt Peter Mertens.

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RP-ARCHIV: TL Kämmerer Ulrich Cyprian.

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