Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
50 Verstöße gegen den Mindestlohn
Zöllner haben 349 Personen auf fünf Großbaustellen angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bausektor waren auch 51 Zöllner des Hauptzollamtes Krefeld mit vier Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf - Betrieblicher Arbeitsschutz - in Krefeld, Neuss und Mönchengladbach im Einsatz.
Der Krefelder Zoll konzentrierte sich bei der Prüfung auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes sowie auf die Aufdeckung von Beitragsvorenthaltungen, illegaler Ausländerbeschäftigungen sowie Scheinselbstständigkeiten. Die Mitarbeiter des Arbeitsschutzes überprüften wiederum die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Insgesamt konnten 349 Personen auf fünf Großbaustellen angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt werden. Dabei machten sie Angaben zu ihrem Arbeitgeber, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Lohn und der täglichen Arbeitszeit.
Eine erste Auswertung und ein Abgleich mit den auf den Baustellen vorhandenen Unterlagen ergaben dann folgende Feststellungen: • In 19 Fällen besteht der Verdacht des Mindestlohnverstoßes
• In fünf Fällen besteht der Verdacht des Sofortmeldeverstoßes
• In zwei Fällen besteht der Verdacht der Aufzeichnungspflichtverletzung • In 24 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvorenthaltung
Außerdem stellte die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Mängel gegen die Arbeitsschutzvorschriften, unter anderem fehlende Absturzsicherungen sowie ungeeignete Verkehrswege fest.
Mit dieser Kontrollaktion versucht der Zoll die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung zu senken sowie das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen. 126 Bedienstete sind an den Standorten Krefeld und Mönchengladbach mit dem zentralen Aufgabenbereich, der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie der Bekämpfung der organisierten Formen von Schwarzarbeit befasst.
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führten im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung 2018 insgesamt 1329 Außenprüfungen durch. Davon entfielen auf die Kontrolle des Mindestlohnes 1196 Prüfungen. Zusätzlich wurden 2018 noch 788 Arbeitgeber (2017: 836) in allen Branchen überprüft. Als Ergebnis der Kontrollen leitete die FKS 3.083 Ermittlungsverfahren (2017: 3.130) wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie 322 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (2017: 300) ein.
Die Höhe der durch das Hauptzollamt festgesetzten Bußgelder betrug 2018 233.308 Euro (2017: 377.325). Die Schadenssumme an hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben hinsichtlich der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen belief sich auf 16,0 Millionen Euro (2017: 16,0). Gerichte verhängten Freiheitsstrafen von 80,5 (2017: 91) Jahren und sprachen Geldstrafen von 972.375 Euro (2017: 977.370) aus.