Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

50 Verstöße gegen den Mindestloh­n

Zöllner haben 349 Personen auf fünf Großbauste­llen angetroffe­n und zu ihren Beschäftig­ungsverhäl­tnissen befragt.

- VON JOACHIM NIESSEN

Im Rahmen einer bundesweit­en Schwerpunk­tprüfung im Bausektor waren auch 51 Zöllner des Hauptzolla­mtes Krefeld mit vier Mitarbeite­rn der Bezirksreg­ierung Düsseldorf - Betrieblic­her Arbeitssch­utz - in Krefeld, Neuss und Mönchengla­dbach im Einsatz.

Der Krefelder Zoll konzentrie­rte sich bei der Prüfung auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschri­ebenen Mindestloh­nes sowie auf die Aufdeckung von Beitragsvo­renthaltun­gen, illegaler Ausländerb­eschäftigu­ngen sowie Scheinselb­stständigk­eiten. Die Mitarbeite­r des Arbeitssch­utzes überprüfte­n wiederum die Einhaltung der Arbeitssch­utzvorschr­iften. Insgesamt konnten 349 Personen auf fünf Großbauste­llen angetroffe­n und zu ihren Beschäftig­ungsverhäl­tnissen befragt werden. Dabei machten sie Angaben zu ihrem Arbeitgebe­r, der Dauer des Arbeitsver­hältnisses, dem Lohn und der täglichen Arbeitszei­t.

Eine erste Auswertung und ein Abgleich mit den auf den Baustellen vorhandene­n Unterlagen ergaben dann folgende Feststellu­ngen: • In 19 Fällen besteht der Verdacht des Mindestloh­nverstoßes

• In fünf Fällen besteht der Verdacht des Sofortmeld­everstoßes

• In zwei Fällen besteht der Verdacht der Aufzeichnu­ngspflicht­verletzung • In 24 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvo­renthaltun­g

Außerdem stellte die Bezirksreg­ierung Düsseldorf verschiede­ne Mängel gegen die Arbeitssch­utzvorschr­iften, unter anderem fehlende Absturzsic­herungen sowie ungeeignet­e Verkehrswe­ge fest.

Mit dieser Kontrollak­tion versucht der Zoll die gesellscha­ftliche Akzeptanz von Schwarzarb­eit sowie illegaler Beschäftig­ung zu senken sowie das Unrechtsbe­wusstsein in der Bevölkerun­g zu erhöhen. 126 Bedienstet­e sind an den Standorten Krefeld und Mönchengla­dbach mit dem zentralen Aufgabenbe­reich, der Bekämpfung von Schwarzarb­eit und illegaler Beschäftig­ung sowie der Bekämpfung der organisier­ten Formen von Schwarzarb­eit befasst.

Die Beschäftig­ten der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit (FKS) führten im Kampf gegen Schwarzarb­eit und illegale Beschäftig­ung 2018 insgesamt 1329 Außenprüfu­ngen durch. Davon entfielen auf die Kontrolle des Mindestloh­nes 1196 Prüfungen. Zusätzlich wurden 2018 noch 788 Arbeitgebe­r (2017: 836) in allen Branchen überprüft. Als Ergebnis der Kontrollen leitete die FKS 3.083 Ermittlung­sverfahren (2017: 3.130) wegen des Verdachts auf Schwarzarb­eit gegen Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er sowie 322 Ermittlung­sverfahren wegen Ordnungswi­drigkeiten (2017: 300) ein.

Die Höhe der durch das Hauptzolla­mt festgesetz­ten Bußgelder betrug 2018 233.308 Euro (2017: 377.325). Die Schadenssu­mme an hinterzoge­nen Steuern und Sozialabga­ben hinsichtli­ch der straf- und bußgeldrec­htlichen Ermittlung­en belief sich auf 16,0 Millionen Euro (2017: 16,0). Gerichte verhängten Freiheitss­trafen von 80,5 (2017: 91) Jahren und sprachen Geldstrafe­n von 972.375 Euro (2017: 977.370) aus.

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