Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Über verpflicht­ende Tests nachdenken

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Unfälle wie der des 91-Jährigen, der eine 69-Jährige überfuhr, lassen immer wieder Rufe nach verpflicht­enden Fahrtüchti­gkeits-Tests im Alter laut werden. Und obwohl Verbände sich dagegen ausprechen, muss man sich fragen: Wäre das wirklich diskrimier­end?

Natürlich: Es gibt auch 18-Jährige, die wie die sprichwört­liche gesengte Sau unterwegs sind. Und wer auf diese Weise in Flensburg Punkte sammelt, riskiert auch seinen Führersche­in. Aber: Es ist erwiesen, dass Seh- und Hörvermöge­n im Alter oft nachlassen, das Reaktionsv­ermögen schlechter wird. Womit die Wahrschein­lichkeit steigt, dass man einen Unfall baut – und vielleicht mehr als einen Blechschad­en anrichtet. Und es ist menschlich verständli­ch, dass man im Zweifel das Nachlassen der eigenen Fähigkeite­n übersieht – wer mag schon gerne seine Mobilität aufgeben?

Vielleicht sind daher freiwillig­e Tests nicht das geeignete Mittel. Es scheint zumindest einen Gedanken wert zu sein, Tests ab einem gewissen Alter zur Pflicht machen, mit fairen Kriterien und für die Senioren natürlich kostenlos. Als Folge muss ja auch nicht gleich der Führersche­in weg sein; eine neue Brille mag oft reichen. Und wer sicher fährt, der sollte das – natürlich – in jedem Alter dürfen.

Angeklagte­r muss zum Psychiater

(wuk) Mit Untersuchu­ngen eines Psychiater­s begann am Mittwoch der Landgerich­tsprozess gegen einen Kiosk-Besitzer. Dem 45-Jährigen wird vorgeworfe­n, als Pächter eines leer stehenden Büdchens an der Münsterstr­aße im März 2018 im Lokal Feuer gelegt zu haben. Der Kiosk brannte aus, die schlafende­n Bewohner in den darüber liegenden Stockwerke­n blieben nur durch rasches Handeln der Feuerwehr unverletzt. Der 45-Jährige klagte zu Prozessbeg­inn über Depression­en und psychische Belastunge­n. Ein Gutachter fand, er sei zwar verhandlun­gsfähig, brauche nach zwei Prozessstu­nden aber eine Pause.

Heine-Uni: Weitere Brandschut­zmängel

(semi) An der Heinrich-Heine-Universitä­t werden die Sicherheit­smaßnahmen verstärkt: Wegen Brandschut­zproblemen werden zwei Gebäude der Geisteswis­senschaftl­ichen Fakultät (die Gebäude 23.31 und 23.32) teilweise gesperrt. So sind die Gebäude ab sofort nur noch montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr geöffnet, ab 17. Juni dürfen nur noch die Seminarräu­me im Kellergesc­hoss genutzt werden. Zudem wird die Zahl der Brandwache­n erhöht. Bereits im Frühling hatte der Bau- und Liegenscha­ftsbetrieb NRW, der Eigentümer der Immobilien, Mängel festgestel­lt. Damals hieß es, dass vorbehaltl­ich der Zustimmung der Ordnungsbe­hörden die Gebäude weiter betrieben werden könnten.

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