Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Über verpflichtende Tests nachdenken
Unfälle wie der des 91-Jährigen, der eine 69-Jährige überfuhr, lassen immer wieder Rufe nach verpflichtenden Fahrtüchtigkeits-Tests im Alter laut werden. Und obwohl Verbände sich dagegen ausprechen, muss man sich fragen: Wäre das wirklich diskrimierend?
Natürlich: Es gibt auch 18-Jährige, die wie die sprichwörtliche gesengte Sau unterwegs sind. Und wer auf diese Weise in Flensburg Punkte sammelt, riskiert auch seinen Führerschein. Aber: Es ist erwiesen, dass Seh- und Hörvermögen im Alter oft nachlassen, das Reaktionsvermögen schlechter wird. Womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man einen Unfall baut – und vielleicht mehr als einen Blechschaden anrichtet. Und es ist menschlich verständlich, dass man im Zweifel das Nachlassen der eigenen Fähigkeiten übersieht – wer mag schon gerne seine Mobilität aufgeben?
Vielleicht sind daher freiwillige Tests nicht das geeignete Mittel. Es scheint zumindest einen Gedanken wert zu sein, Tests ab einem gewissen Alter zur Pflicht machen, mit fairen Kriterien und für die Senioren natürlich kostenlos. Als Folge muss ja auch nicht gleich der Führerschein weg sein; eine neue Brille mag oft reichen. Und wer sicher fährt, der sollte das – natürlich – in jedem Alter dürfen.
Angeklagter muss zum Psychiater
(wuk) Mit Untersuchungen eines Psychiaters begann am Mittwoch der Landgerichtsprozess gegen einen Kiosk-Besitzer. Dem 45-Jährigen wird vorgeworfen, als Pächter eines leer stehenden Büdchens an der Münsterstraße im März 2018 im Lokal Feuer gelegt zu haben. Der Kiosk brannte aus, die schlafenden Bewohner in den darüber liegenden Stockwerken blieben nur durch rasches Handeln der Feuerwehr unverletzt. Der 45-Jährige klagte zu Prozessbeginn über Depressionen und psychische Belastungen. Ein Gutachter fand, er sei zwar verhandlungsfähig, brauche nach zwei Prozessstunden aber eine Pause.
Heine-Uni: Weitere Brandschutzmängel
(semi) An der Heinrich-Heine-Universität werden die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt: Wegen Brandschutzproblemen werden zwei Gebäude der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (die Gebäude 23.31 und 23.32) teilweise gesperrt. So sind die Gebäude ab sofort nur noch montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr geöffnet, ab 17. Juni dürfen nur noch die Seminarräume im Kellergeschoss genutzt werden. Zudem wird die Zahl der Brandwachen erhöht. Bereits im Frühling hatte der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, der Eigentümer der Immobilien, Mängel festgestellt. Damals hieß es, dass vorbehaltlich der Zustimmung der Ordnungsbehörden die Gebäude weiter betrieben werden könnten.