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So kommen Firmen an das Geld aus NRW
Seit Freitag können Unternehmen Anträge für Soforthilfe stellen, die Online-Seite war überlastet. Worauf sie achten müssen.
DÜSSELDORF Eigentlich sollten Firmen ab Freitag 12 Uhr im Internet Anträge auf Soforthilfe stellen können, es wurde etwas später. Und viele Nutzer kamen nicht durch. „Die Nachfrage ist riesig“, sagte ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums. „Wir hoffen auf eine Beruhigung der Lage mit der Zeit.“Minister Andreas Pinkwart (FDP) hatte vorher appelliert, dass diejenigen, die nicht sofort Hilfe brauchen, ihre Anträge etwas später einreichen. Dann kämen Firmen in großer Not rasch zum Zuge. Auch am Wochenende werden Anträge bearbeitet.
Reines Online-Verfahren Die Anträge werden komplett im Internet unter soforthilfe-corona.nrw.de ausgefüllt. Es ist keine Unterschrift nötig, kein Einsenden eines Bogens, keine digitale Unterschrift. Axel Fuhrmann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf, rät dazu, sich den dreiseitigen Fragebogen vor dem Eingeben anzuschauen: „Dann kann ich die Angaben erst einmal heraussuchen. Dann geht das eigentliche Eingeben schneller, was vor denkbaren Systemabstürzen etwas schützt.“
Angaben Das Ministerium will Steuernummer, Steuer-ID und Kontonummer
erfahren, ebenso die Branche und die Zahl der Beschäftigten, umgerechnet in volle Stellen. 9000 Euro gibt es bei Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten, bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten, 25.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten. Bei Selbstständigen und Angehörigen Freier Berufe reicht die Angabe des Namens. Bei Unternehmen müssen auch Registernummer, Rechtsform und das zuständige Amtsgericht eingetragen werden.
Selbst-Prüfung Die Antragssteller müssen ankreuzen, dass ihr Unternehmen durch die Corona-Krise „wesentlich beeinträchtigt ist“, weil entweder mindestens die Hälfte des Umsatzes weggebrochen ist oder das Geld nicht reicht, um Mieten und Löhne zahlen zu können, oder weil der Betrieb wegen Corona geschlossen wurde. Das gilt für viele Einzelhändler, Friseure und Gaststätten. Danach muss angekreuzt werden, dass der Liquiditätsengpass nicht bereits vor dem 1. Märzbestand und dass es sich nicht um einen reinen Nebenerwerbsbetrieb handelt. Der Antragssteller darf in den drei Monaten vor dem 1. März kein Hartz IV erhalten haben. Außerdem muss der Bürger bestätigen, dass er den Zuschuss bei der Steuererklärung als Einnahme angibt und dass ihm bekannt ist, dass falsche Angaben als Betrug bewertet werden können. „Das sind alles Selbstverständlichkeiten“, sagt Fuhrmann. „Es ist ja klar, dass der Staat sich vor Missbrauch schützen muss.“
Unterstützung Handwerks- wie Industrieund Handelskammern haben Hotlines zur Beratung eingerichtet, in Düsseldorf etwa unter 0211-3557666 (IHK) und 02118795555 (Handwerk). Eine Gruppe hat Fuhrmann besonders im Auge: „Es gibt einige sehr kleine Firmen, die haben keine Mail-Adresse. Die können notfalls Mail-Adressen von uns für den Mail-Verkehr angeben.“