Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Landesregierung verlängert Mieterschutz
Drei von vier Regelungen, darunter auch die Mietpreisbremse, sollen entgegen dem Koalitionsvertrag nun doch für weitere fünf Jahre gelten. Denn das Angebot an preiswertem Wohnraum ist zu knapp.
DÜSSELDORF Die CDU/FDP-Landesregierung hat den Mieterschutz neu geregelt. „Wir haben uns zu einer neuen Mieterschutzverordnung entschieden“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag. Demnach sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen sowie die Kündigungssperrfristen in einer neuen Mieterschutzverordnung gebündelt und um fünf Jahre verlängert werden. Diese soll vom 1. Juli an gelten. Die Umwandlungsverordnung hingegen, die es Kommunen ermöglicht, die Privatisierung von Wohnungen in bestimmten Stadtvierteln zu stoppen, wird Scharrenbach zufolge ersatzlos gestrichen.
Die Landesregierung weicht damit den Mieterschutz nicht so weit auf, wie im Koalitionsvertrag von
Preise in Ausgleich zu bringen“, wie Scharrenbach sagte.
Anders als bei der Mietpreisbremse weist das Gutachten jedoch nach, dass die Kappungsgrenze langjährige Mieter gut schützt. Auch die Kündigungssperrfrist erfülle ihren Zweck und bewahre Mieter vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter.
Auch der Gutachter empfahl, die Umwandlungsverordnung auslaufen zu lassen. Sie sei nur in zwei Fällen zum Einsatz gekommen, es handele sich daher um „totes Recht“. Die Kommunen hätten mithin so gut wie nie Gebrauch davon gemacht, bestimmte Stadtviertel (“Milieus“) zu identifizieren, um die Umwandlung kommunaler Wohnungen in private zu stoppen.
Die SPD-Fraktion bezeichnete das Gutachten als Auftragsarbeit und Mogelpackung: „Der von der Landesregierung angekündigte Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes geht im Grundsatz weiter“, sagte Fraktionsvize Jochen Ott. Fraktionskollege Andreas Becker ergänzte, es mache keinen Sinn, Durchschnittswerte des Landes heranzuziehen: „Jeder weiß, dass es in NRW erhebliche Unterschiede auf den Wohnungsmärkten im ländlichen Raum und in den städtischen Ballungszentren gibt.
Die Grünen begrüßten hingegen, die Verlängerung von drei der vier Verordnungen zum Mieterschutz. Die seinerzeit von SPD und Grünen auf den Weg gebrachten Mieterschutzverordnungen seien damals sinnvoll gewesen und seien auch heute notwendiger denn je. Auch die Mietpreisbremse werde wegen der jüngst vom Bund beschlossenen Verschärfung ihre Wirkung in Zukunft stärker entfalten können, so der Fraktionsvorsitzende Arndt Klocke.