Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Wieder Regelversorgung in Kliniken
Krankenhausgesellschaft legt Zehn-Punkte-Plan für Rückkehr zur Normalität vor.
BERLIN Patienten, die an einer Krankheit leiden, die nicht Covid-19 heißt, mussten in den vergangenen Wochen oft vertröstet, weggeschickt und auf Wartelisten gesetzt werden. Das soll nun besser werden. Trotz der anhaltenden Corona-Krise wollen die Kliniken in Deutschland wieder mehr Regelversorgung leisten und damit ein Stück weit zur Normalität zurückkehren. Das geht aus einem noch unveröffentlichten Zehn-Punkte-Plan der Deutschen Krankenhausgesellschaft hervor, der unserer Redaktion vorliegt. „Dabei müssen wir eine gesunde Balance mit der Covid-19-Versorgung finden“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß. Er verwies auf das „beispiellose Engagement“der Kliniken in der Corona-Krise und hob den Erfolg hervor. „Nun ist aber der Wiedereinstieg
in die Regelversorgung dringend erforderlich.“
Das Konzept baut darauf auf, dass die Kliniken hierzulande „bis weit in das Jahr 2021“hinein Covid-19-Erkrankte versorgen müssen. Für alle Krankenhäuser, die über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten verfügen, gelte „die Vorgabe, 20 Prozent ihrer Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit freizuhalten“, heißt es in dem Papier. Darüber hinaus sollen die Kliniken weiterhin in der Lage sein, binnen „72 Stunden weitere Behandlungskapazitäten für Covid-19-Patienten zu organisieren, wenn es der Anstieg der Reproduktionsrate bei den Infektionen erfordert“. Dabei geht es um weitere 20 Prozent der Kapazitäten. Reha-Kliniken hingegen sollen nicht mehr flächendeckend freigehalten werden und können ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen.
Mit der Rückkehr zur Regelversorgung sollen drei Gruppen von Patienten bevorzugt behandelt werden: Jene, bei denen eine Verschiebung der Behandlung die Lebenserwartung verkürzt, sowie jene, bei denen eine zeitliche Verzögerung der Behandlung zu „unverhältnismäßigen Funktionseinschränkungen“führen würde. Schließlich sollen auch Patienten angenommen werden, die unter „lebensqualitätseinschränkenden Symptomen“leiden.
Auch auf die Gefahr von Infektionen und der Verbreitung des Coronavirus in den bundesdeutschen Kliniken geht der Zehn-Punkte-Plan ein: „In allen Fällen der Wiederaufnahme der Regelversorgung muss hausindividuell ein Maximum der Infektionsprävention einschließlich der räumlichen Trennung der Behandlungsbereiche gewährleistet sein.“