Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
„Das Verfassungsgericht hatte Mut“
Der Unternehmer Heinrich Weiss hat einen sechsstelligen Betrag in die EZB-Klage investiert – und teilweise recht bekommen. „Das war es mir als Staatsbürger wert.“Nun erwägt er, gegen die Corona-Hilfen der Zentralbank zu klagen.
DÜSSELDORF Heinrich Weiss ist zufrieden. Der Inhaber des Düsseldorfer Stahlwerkherstellers SMS und frühere Industriepräsident war einer der Kläger gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und hat nun vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Recht bekommen. „Das Urteil ist in unserem Sinne ausgefallen. Das Verfassungsgericht hatte den Mut, dem Europäischen Gerichtshof zu widersprechen und die EZB in ihre Schranken zu weisen“, sagte Weiss im Gespräch mit unserer Redaktion.
Am 5. Mai hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen (Public Sector Purchase Programme, PSPP) teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Sie bestritten zwar nicht, dass die Notenbank Staatsanleihen in großem Stil kaufen darf. Sie rügten aber, dass die EZB die Käufe nicht hinreichend begründet habe und dass Bundestag und Bundesrat die Beteiligung der Bundesbank an den Ankäufen nicht geprüft hätten. „Künftig muss sich die EZB öffentlich rechtfertigen, das wird es ihr schwerer machen, ihr Mandat zu überschreiten“, sagt Weiss. „Die EZB hat nicht nur Währungspolitik betrieben, sondern auch Wirtschaftspolitik – zum Vorteil armer Euro-Länder und zum Schaden deutscher Sparer.“
Dass die deutschen Richter nun einen juristischen Machtkampf in Europa angezettelt haben, sieht er nicht als Problem. Sie hatten ein früheres Urteil, in dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Staatsanleihen-Käufe umfassend gebilligt hatte, für willkürlich und verfassungswidrig erklärt. „Der EuGH hat seine Kompetenzen überschritten. Er ist zwar Hüter der europäischen Verträge, aber nicht Herrscher über sie“, so Weiss. Wenn die EZB Politik mache, die die nationalen Haushalte belaste, müsse Karlsruhe sich einmischen. „Artikel 23 gibt alleine dem Bundestag das Recht, über den Haushalt zu entscheiden. Darum ist es gut, dass sich die Bundesbank mit ihrer Beteiligung an dem Programm nun gegenüber dem Parlament rechtfertigen muss.“
Ökonomen warnen, die Verfassungsrichter stellten die Unabhängigkeit der Geldpolitik in Frage, auf die gerade Deutschland bei Gründung der Eurozone gepocht hatte. Das lässt Weiss nicht gelten: „In ihrer Währungspolitik ist die EZB unabhängig. Doch wenn ihre Geldpolitik so weit geht, dass die Niedrigzinsen Vermögende reicher und Sparer ärmer macht, ist das Wirtschaftspolitik. Und die steht ihr nicht zu.“
Und was ist mit dem Argument, dass die EZB nur die Eurozone erhalten und die Fehler der Nationalstaaten ausbügeln will? „Die Eurozone wird über kurz oder lang ohnehin zerbrechen – wie alle Währungsunionen der Geschichte, in denen es keine gemeinsame Regierung mit
Haushaltsverantwortung gab.“
Weiss kritisiert, dass die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland prüft. „Der EuGH ist nicht allmächtig. Er hat ultra vires, außerhalb seine Befugnisse, entschieden.“Der Unternehmer will nicht ausschließen, auch gegen das Corona-Hilfsprogramm der EZB namens PEPP gerichtlich vorzugehen: „Möglicherweise, wir warten jetzt ab, wie der Machtkampf zwischen EuGH und Verfassungsgericht ausgeht.“
Weiss hatte seine Klage vor fünf Jahren erhoben und als Mitstreiter die Unternehmer Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus an Bord geholt. Parallel gab es Klagen, etwa von CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Mitgründer Bernd Lucke. Ist es nicht unappetitlich, mit der AfD gemeinsame Sache zu machen? „Ich habe mit der AfD sympathisiert, als sie eine Anti-Euro-Partei war. Ich habe mich abgewendet, als die Gründer Lucke und Henkel ausschieden und die Partei teilweise rechtsradikal wurde“, sagt Weiss. Im übrigen seien die Klagen unabhängig gewesen, das Verfassungsgericht habe sie gebündelt.
Der Industrielle hat in die Klage einen sechsstelligen Euro-Betrag investiert, etwa für Anwälte. „Das war es mir als Staatsbürger wert.“Zu seiner Überraschung hat Karlsruhe entschieden, dass die Staatskasse die Kosten trägt. „Das ist selten, aber zeigt die Berechtigung unserer Klage.“