Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Düsseldorfs 14 „gefährliche Orte“
Die Regierung musste jetzt eine Liste mit allen Orten in NRW veröffentlichen.
(csr) Gefährliche Orte, die aber eigentlich nicht so richtig gefährlich sind: Die NRW-Landesregierung hat nun die Auskünfte erteilt, zu denen sie der Verfassungsgerichtshof auf Betreiben der AfD verpflichtet hatte. Hunderte Straßen in NRW wurden genannt, 14 davon in Düsseldorf.
Diese sollen im Sinne des Polizeigesetzes „gefährlich und verrufen“sein. Bereits vor zwei Jahren hatte die Landesregierung nach einer Anfrage der AfD 44 Orte in NRW nach dieser Definition benannt und Städten zugeordnet. Konkrete Angaben dazu wurden aber verweigert. Das sei unzulässig, hatte der Verfassungsgerichtshof moniert, die Abgeordneten hätten einen Informationsanspruch.
Nun wurden Straßen und Plätze genannt, die diese 44 Gebiete definieren. Besonders viele Ortsangaben werden für Köln, Dortmund und Essen genannt. Für Aachen sind 35 Orte aufgeführt, für Düsseldorf 14. So ist in der Landeshauptstadt damit das Bahnhofsviertel markiert, nicht aber die Altstadt.
Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2017. Das NRW-Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei den Begriffen „gefährliche und verrufene Orte“um polizeifachliche Bezeichnungen handelt, die irreführend seien.
Das sind die 14 Straßen in Düsseldorf, die in der Liste genannt werden: Mintropplatz, Mintropstraße, Scheurenstraße, Adersstraße, Luisenstraße, Helmholtzstraße, Ellerstraße, Linienstraße, Lessingstraße, Apollinarisstraße, Industriestraße, Vulkanstraße, Dreieckstraße, Querstraße.
An diesen Orten ermöglicht das Gesetz Polizisten ohne weiteren Anlass Identitätsfeststellungen. Das NRW-Innenministerium betont, die genannten Orte definierten nicht unbedingt Orte, an denen Bürger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Straftaten zu werden. Es könne sich auch um Orte handeln, an denen Straftaten lediglich verabredet und vorbereitet werden.