Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Meerbuscher Gastronomen dürfen ihre Terrassen erweitern
MEERBUSCH (ena) Obwohl die Gastwirte seit 11. Mai ihre Betriebe wieder öffnen dürfen, haben sie erhebliche Umsatzeinbußen. Grund sind die strengen Beschränkungen. Nun bietet die Stadt Meerbusch den Gastwirten, die mit einer Sondererlaubnis öffentliche Flächen für ihre Außengastronomie nutzen, die
Möglichkeit, ihre Terrassen zu erweitern. Vorausgesetzt, die Umgebung lässt das zu.
Ideengeber ist die Meerbuscher Fraktion Bündnis 90/Grüne. Sie hat dasselbe bereits am 22. Mai in einem Dringlichkeitsantrag für die heutige Sitzung des Haupt-, Finanzund Wirtschaftsförderungsausschusses
(17 Uhr, Realschule Osterath) gefordert. Die Dringlichkeit begründen die Grünen damit, dass die Wirte ihre Außengastronomie nur für einen kurzen Zeitraum nutzen können. Deshalb sei es sinnvoll, ihnen diese Option so schnell wie möglich einzuräumen. Aktuell muss zwischen den Tischen ein Mindestabstand
von 1,5 Metern sein. Deshalb können die Gastwirte auch im Freien deutlich weniger Sitzplätze anbieten. Jetzt dürfen auch außerhalb der genehmigten Terrassenflächen Tische und Stühle aufgestellt werden, etwa auf Bürgersteigen und Plätzen oder in Fußgängerzonen.
Voraussetzung ist, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder Durchgänge blockiert werden. Radwege dürfen nicht belegt werden. Die Verwaltung erlaubt die Terrassenerweiterungen unbürokratisch, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Wenn die vorgeschriebenen Einschränkungen für die Gastronomie zu einem späteren
Zeitpunkt entfallen, endet auch die Sondererlaubnis. Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage betont: „Wir tun im Zusammenwirken mit der Politik alles, um unseren Gastwirten, die es derzeit sehr schwer haben, zu helfen.“Bereits Ende März wurde die Terrassengebühr für das Jahr 2020 erlassen.