Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
AfD-Politiker darf weiter nicht in den Rechtsausschuss
KARLSRUHE (epd) Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses hat Bestand. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl zurück. (AZ: 2 BvE 1/20) Die Karlsruher Richter stellten zwar fest, dass die Verfassungsmäßigkeit der Abwahl offen sei. Eine sofortige Rückkehr Brandners würde jedoch die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses gefährden. Die Ausschussmitglieder von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen hatten Brandner im November 2019 aus dem Amt gewählt. Die Rechtspolitiker hielten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Brandner als Vorsitzenden nicht mehr für möglich. Es war die erste Abwahl eines Ausschussvorsitzenden.