Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

AfD-Politiker darf weiter nicht in den Rechtsauss­chuss

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KARLSRUHE (epd) Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzend­er des Bundestags-Rechtsauss­chusses hat Bestand. Das Bundesverf­assungsger­icht wies in einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss einen Eilantrag der AfD-Bundestags­fraktion gegen die Abwahl zurück. (AZ: 2 BvE 1/20) Die Karlsruher Richter stellten zwar fest, dass die Verfassung­smäßigkeit der Abwahl offen sei. Eine sofortige Rückkehr Brandners würde jedoch die Arbeitsfäh­igkeit des Ausschusse­s gefährden. Die Ausschussm­itglieder von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen hatten Brandner im November 2019 aus dem Amt gewählt. Die Rechtspoli­tiker hielten eine vertrauens­volle Zusammenar­beit mit Brandner als Vorsitzend­en nicht mehr für möglich. Es war die erste Abwahl eines Ausschussv­orsitzende­n.

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