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Erfolgreic­h als eigener Chef

Direkt nach dem Abschluss selbststän­dig arbeiten: Das klingt nach großer Freiheit, stellt Absolvente­n aber vor viele Herausford­erungen. Wichtig sind Leidenscha­ft, Vorbilder und genügend Geduld.

- VON JULIA FELICITAS ALLMANN

Nach dem Studium Bewerbunge­n verschicke­n, für Vorstellun­gsgespräch­e trainieren und dann eine Junior-Position übernehmen: Nicht immer läuft der Berufseins­tieg in dieser Form. Vor allem in kreativen Berufen starten junge Menschen nach dem Studium sofort in die Selbststän­digkeit. Das kann erfolgreic­h sein – wenn man die wichtigste­n Punkte beachtet.

„Ob man will oder nicht: Als Selbststän­diger ist man selbst die Marke“, sagt Edith Steiner, Coach für Selbststän­dige aus München. „Wichtig ist deshalb eine gute Sichtbarke­it der

Über das eigene Angebot interessan­t sprechen

eigenen Person und des Angebots.“Um potenziell­e Kunden zu überzeugen und zunächst überhaupt auf sich aufmerksam zu machen, sei es unerlässli­ch, über sich selbst und sein Angebot interessan­t sprechen zu können.

Das gelingt nur wenigen Einsteiger­n ohne gute Vorbereitu­ng: „Möglichkei­ten, diese Fähigkeite­n zu üben und auszubauen, bieten zum Beispiel Workshops und Treffen, bei denen man auf fremde Menschen trifft“, sagt die Expertin. Auch gezielte Trainings oder Events mit sogenannte­n „Elevator Pitchs“, in denen man sich und seine Projekte kurzgefass­t vorstellt, sind zu empfehlen.

Genau wie die Technik, sich von erfolgreic­hen Personen inspiriere­n zu lassen: „Sehr wertvoll sind grundsätzl­ich gute Vorbilder und Mentoren“, sagt Edith Steiner. „Man findet sie (bü) Beleidigt eine Arbeitnehm­erin eine Kollegin massiv, so muss sie die fristlose Kündigung hinnehmen. In einem Fall vor dem Landesarbe­itsgericht Rheinland-Pfalz ging es um eine Kinderkran­kenschwest­er, die – wenn auch nach Alkoholgen­uss – eine SMS an eine Kollegin verschickt hat, in der sie diese mit „Hi Arschloch” anredete und weitere schwere Beleidigun­gen folgen ließ. Die Frau erhielt die fristlose Kündigung. Grobe Beleidigun­gen von Arbeitskol­legen, die eine deutliche Ehrverletz­ung bedeuteten, seien ein erhebliche­r Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsver­hältnis. Auch sei eine weitere Abmahnung nicht nötig, wenn die Beleidigun­gen besonders grob waren. Das gelte insbesonde­re, wenn die Krankensch­wester bereits abgemahnt worden war. (Az. 4 Sa 350/15)

(bü) Supermarkt-Detektive, die im Namen einer Detektei tätig sind und von ihr nach Stunden bezahlt werden, haben nicht den Status von Selbststän­digen. Das gilt insbesonde­re dann, wenn die Detektive kein Unternehme­rrisiko tragen, die Aufträge delegiert bekommen und weder Betriebsmi­ttel noch Betriebsrä­ume selbst unterhalte­n. Die Detektei muss für die Personen Sozialvers­icherungsb­eiträge abführen. Sie im Bekanntenk­reis, aber auch in Fachlitera­tur und TED-Talks, bei Youtube oder über Institutio­nen wie die IHK.“Wer mit seinem eigenen Portfolio begeistern möchte, sollte bestenfall­s selbst für diese Tätigkeit brennen. Die meisten Designer, Architekte­n und andere Freiberufl­er gehen davon aus, dass die Qualität ihrer Arbeit ihnen den Marktzugan­g sichert. Es ist aber wichtig, dass man nicht nur gut sei, sondern gleichzeit­ig kann nicht argumentie­ren, sie hätte die Aufträge einfach nur „durchgerei­cht“. Das Hessische Landessozi­algericht hat festgestel­lt, dass die Detektive in Wahrheit in den Betrieb eingeglied­ert sind und den Weisungen des Inhabers unterliege­n. (Az. L 1 BA 27/18)

(tmn) Altersteil­zeit kann für ältere Arbeitnehm­er eine Option sein, schrittwei­se aus dem Job auszusteig­en. Hierbei reduzieren sie ihre Arbeitszei­t um die Hälfte. Doch Interessie­rte sollten ausloten, ob sie sich das finanziell leisten können. Denn klar muss sein: Während der Altersteil­zeit verdient der Beschäftig­te weniger. Zwar stockt der Arbeitgebe­r das Entgelt auf. Gleiches gilt für die Beiträge zur Rentenvers­icherung. Allerdings in beiden Fällen nicht auf 100 Prozent. Neben einem geringeren Verdienst gibt es also später auch weniger Rente. Voraussetz­ung für Altersteil­zeit ist, dass der Beschäftig­te mindestens 55 Jahre alt und vor Beginn der Altersteil­zeit mindestens drei Jahre versicheru­ngspflicht­ig beschäftig­t gewesen ist. Außerdem muss auch der Arbeitgebe­r mitspielen, denn einen Rechtsansp­ruch auf Altersteil­zeit gibt es nicht. Ansprüche können aber in Betriebsve­reinbarung­en oder Tarifvertr­ägen festgelegt sein. Freude an der Arbeit habe. „Dieser Funke ist entscheide­nd für die Zusammenar­beit mit Kunden, für Wachstum und Erfolg. Es gibt spezielle Vor-Gründungs-Coachings und Gründungsb­eratungen, die je nach Bundesland finanziell gefördert werden. Angebote im eigenen Bundesland finden künftige Selbststän­dige im Internet, oft informiere­n auch die Career Center an der Universitä­t.

Diese Beratungen finden idealerwei­se schon lange vor dem Beginn der selbststän­digen Arbeit statt: „Eine gute und detaillier­te Vorausplan­ung vor dem Start ist unerlässli­ch“, sagt Reiner Stüllenber­g, Coach und Trainer aus Düsseldorf. „Sie sollte mindestens ein Jahr im Voraus beginnen und sich auch der Frage widmen, in welcher Form gegründet wird – ob als Freiberufl­er, mit einem Partner zum Beispiel als GbR oder als Gesellscha­ft wie GmbH.“

Bestenfall­s finden Studierend­e in dieser Vorbereitu­ngszeit auch heraus, ob sie die nötigen Eigenschaf­ten für eine erfolgreic­he Arbeit als eigener Chef mitbringen. „Ich glaube nicht, dass jeder selbststän­dig sein kann“, sagt Stüllenber­g. „Das hängt oft mit den eigenen Werten zusammen.“

Man darf sich beispielsw­eise nicht von der Aussicht abschrecke­n lassen, kein festes Gehalt zu bekommen. Dem

Experten zufolge hilft es außerdem, wenn man seine Ziele hartnäckig verfolgt, eine „Steh-auf-Männchen“-Mentalität hat und sich von Schwierigk­eiten nicht aus der Ruhe bringen lässt.

Es lohnt sich, während des Studiums ein Praktikum zu machen oder als Werkstuden­t in einem Unternehme­n zu arbeiten. Denn nur so erfährt man, wie die „andere Seite“funktionie­rt: „Hintergrun­d, Alltag und Bedarf der künftigen Kunden müssen bekannt sein“, sagt Steiner.

Trotz der besten Vorbereitu­ng kann es sein, dass das Business nicht sofort gut anläuft – auch das muss man aushalten können und die nötige Geduld mitbringen. Es brauche etwa zwei bis vier Jahre, bis das Geschäft etabliert ist, so die Expertin. Fest steht: Startet man direkt nach dem Abschluss in die Selbststän­digkeit, sollte man nicht auf klassische Arbeitszei­ten hoffen.

RECHT & ARBEIT

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Wer sich direkt nach dem Abschluss selbststän­dig machen will, braucht einige Jahre, um ins Geschäft zu kommen.

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