Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Nachgeholfen
Volkswagen-Strafverfahren
Zu „Freikauf erster Klasse‘‘ (RP vom 21. Mai): Man hat das Gefühl, hier hat das Land Niedersachsen dezent nachgeholfen. Die Krawattenträger aus der Teppichbodenetage kommen leider immer davon. Betriebsrat und Gewerkschaften halten da die Klappe. Schade.
Josef Pauli Ratingen
Erschütternd
machender Feigheit aus ihrer Verantwortung heraus winden können. Die Justiz mag den Schlussstrich darunter gezogen haben, aber die Öffentlichkeit, nämlich wir als Bürger und Wähler, sollten von unseren Politikern verlangen, dass sie mit dieser Art und Weise, Verantwortlichkeit hinwegzudelegieren oder hinwegzumanipulieren, Schluss machen müssen. Wenn es in unserem Lande tatsächlich so ist, dass an der Spitze einer Stadtverwaltung stehende Oberbürgermeister für Großveranstaltungen keine Verantwortung übernehmen müssen, dann sollten in Zukunft die Kommunalverantwortlichen vor der Planung schriftlich festlegen, welche Personen die Verantwortung zu tragen haben. Auf jedem Flugblatt in Deutschland steht, wer im Sinne des Presserechts verantwortlich ist. Warum soll das nicht auch für große Veranstaltungen gelten? Es geht nicht darum, falls etwas schief geht, den Schuldigen dingfest zu machen, sondern vielmehr darum, dass sich diese Verantwortlichen von vornherein besser, d.h. mit dem nötigen Bewusstsein ihrer persönlichen Verantwortung, um solche Veranstaltungen kümmern. Den Verantwortlichen muss klar sein, dass sie nicht nur ein Rädchen im Getriebe sind, sondern die Pflicht haben, „ihr“Rädchen anzuhalten, wenn es ihnen notwendig erscheint.
Franz-Bernd Reich Düsseldorf
Gleichstellen
völlig geschlossen und jetzt einen Präsenzunterricht von etwa sechs bis zehn Stunden pro Woche. Die ganztägige Betreuung und Unterrichtung der Kinder wird einzig und allein den Eltern überlassen. Damit berufstätige Eltern zeitlich dazu in der Lage sind, können sie Lohnfortzahlung von 67 Prozent des Nettolohnes (maximal 2016 Euro pro Monat) für einen Zeitraum von sechs Wochen in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum soll nun auf bis zu 20 Wochen verlängert werden. Das ist ein guter Vorschlag. Was ist jedoch mit den Erziehern und Pädagogen, deren Arbeitszeit seit mehr als zehn Wochen komplett oder zu großen Teilen ausfällt? Wie wird diese Ausfallzeit vergütet? Wird diese Freizeit ebenfalls mit 67 Prozent für maximal sechs oder 20 Wochen vergütet? Nein, natürlich nicht. Diese Zeiten wurden und werden vom ersten Ausfalltag bis heute und wohl auch in der Zukunft zu 100 Prozent des Lohnes, ohne eine Höchstgrenze, vergütet. Hier muss die Politik dringend reagieren. Es kann nicht sein, dass derartige Unterschiede bestehen. Entweder müssen Eltern so gestellt werden wie Erzieher und Pädagogen oder umgekehrt.
Wolfgang Klein Kleve