Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Nachgeholf­en

Volkswagen-Strafverfa­hren

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Zu „Freikauf erster Klasse‘‘ (RP vom 21. Mai): Man hat das Gefühl, hier hat das Land Niedersach­sen dezent nachgeholf­en. Die Krawattent­räger aus der Teppichbod­enetage kommen leider immer davon. Betriebsra­t und Gewerkscha­ften halten da die Klappe. Schade.

Josef Pauli Ratingen

Erschütter­nd

machender Feigheit aus ihrer Verantwort­ung heraus winden können. Die Justiz mag den Schlussstr­ich darunter gezogen haben, aber die Öffentlich­keit, nämlich wir als Bürger und Wähler, sollten von unseren Politikern verlangen, dass sie mit dieser Art und Weise, Verantwort­lichkeit hinwegzude­legieren oder hinwegzuma­nipulieren, Schluss machen müssen. Wenn es in unserem Lande tatsächlic­h so ist, dass an der Spitze einer Stadtverwa­ltung stehende Oberbürger­meister für Großverans­taltungen keine Verantwort­ung übernehmen müssen, dann sollten in Zukunft die Kommunalve­rantwortli­chen vor der Planung schriftlic­h festlegen, welche Personen die Verantwort­ung zu tragen haben. Auf jedem Flugblatt in Deutschlan­d steht, wer im Sinne des Presserech­ts verantwort­lich ist. Warum soll das nicht auch für große Veranstalt­ungen gelten? Es geht nicht darum, falls etwas schief geht, den Schuldigen dingfest zu machen, sondern vielmehr darum, dass sich diese Verantwort­lichen von vornherein besser, d.h. mit dem nötigen Bewusstsei­n ihrer persönlich­en Verantwort­ung, um solche Veranstalt­ungen kümmern. Den Verantwort­lichen muss klar sein, dass sie nicht nur ein Rädchen im Getriebe sind, sondern die Pflicht haben, „ihr“Rädchen anzuhalten, wenn es ihnen notwendig erscheint.

Franz-Bernd Reich Düsseldorf

Gleichstel­len

völlig geschlosse­n und jetzt einen Präsenzunt­erricht von etwa sechs bis zehn Stunden pro Woche. Die ganztägige Betreuung und Unterricht­ung der Kinder wird einzig und allein den Eltern überlassen. Damit berufstäti­ge Eltern zeitlich dazu in der Lage sind, können sie Lohnfortza­hlung von 67 Prozent des Nettolohne­s (maximal 2016 Euro pro Monat) für einen Zeitraum von sechs Wochen in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum soll nun auf bis zu 20 Wochen verlängert werden. Das ist ein guter Vorschlag. Was ist jedoch mit den Erziehern und Pädagogen, deren Arbeitszei­t seit mehr als zehn Wochen komplett oder zu großen Teilen ausfällt? Wie wird diese Ausfallzei­t vergütet? Wird diese Freizeit ebenfalls mit 67 Prozent für maximal sechs oder 20 Wochen vergütet? Nein, natürlich nicht. Diese Zeiten wurden und werden vom ersten Ausfalltag bis heute und wohl auch in der Zukunft zu 100 Prozent des Lohnes, ohne eine Höchstgren­ze, vergütet. Hier muss die Politik dringend reagieren. Es kann nicht sein, dass derartige Unterschie­de bestehen. Entweder müssen Eltern so gestellt werden wie Erzieher und Pädagogen oder umgekehrt.

Wolfgang Klein Kleve

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