Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Alkoholverbot gilt in Düsseldorf nicht für Obdachlose
DÜSSELDORF (arl) Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit soll nicht zur Vertreibung von Obdachlosen genutzt werden. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) stellte jetzt klar, dass es zwar keine ausdrückliche Ausnahme für diese Personengruppe gebe, die Mitarbeiter des Düsseldorfer Ordnungsamts aber mit Fingerspitzengefühl vorgehen würden. Das Verbot diene einem anderen Zweck, sagte Keller. Zuvor hatte sich die Obdachlosenhilfe Fiftyfifty besorgt gezeigt.
Die Bundesregierung hat den Verzehr von alkoholischen Getränken für die Zeit des Lockdowns bundesweit im öffentlichen Raum untersagt. Dies soll Menschenansammlungen verhindern und damit die Ausbreitung des Coronavirus hemmen. Auch für die Silvesternacht gilt die Maßgabe. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Das Alkoholverbot soll unter anderem auch Glühweinstände treffen, die wegen hohen Andrangs von Besuchern und der dadurch erhöhten Infektionsgefahr in der Kritik standen.
Fiftyfifty zeigte sich alarmiert, da ein Großteil der obdachlosen und wohnungslosen Menschen suchtkrank ist. „Die Menschen haben nur die Möglichkeit, Alkohol auf der Straße zu trinken, weil sie keine Rückzugsräume haben“, warnte die Organisation. Die Ordnungskräfte könnten Obdachlose aus dem Stadtbild vertreiben. Dass Keller sich nun so deutlich äußerte, lobt Geschäftsführer Hubert Ostendorf. „Das war eine gute Reaktion.“
Die Corona-Krise trifft Obdachlose in mehrerer Hinsicht hart. Passanten gehen auf Distanz, was beim Spendenaufkommen und dem Verkauf von Straßenzeitungen zu spüren ist. Dazu kommt, dass auch in den Tagesstätten die Abstandsregeln gelten und damit erheblich weniger Plätze zur Verfügung stehen, an denen sich die Betroffenen am Tag aufwärmen können.