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Verbände begrüßen lange Haftstrafe für Doping-Arzt
MÜNCHEN (dpa) Der Erfurter Arzt Mark S. muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen. Das Landgericht München II verurteilte den 42-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und einem Berufsverbot von drei Jahren. Damit blieb das Gericht unterhalb des von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsentzugs von fünfeinhalb Jahren. „Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet“, kommentierte DOSB-Präsident Alfons Hörmann den Richterspruch. „Das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigung für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektieren und praktizieren.“
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winterund Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte er einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den
Gebrauch an Menschen zugelassen war. Er wurde deshalb von der Strafkammer auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Neben dem thüringischen Mediziner wurden auch dessen vier Helfer in dem ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen. Als sein wichtigster Helfer erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankenschwester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Notfallsanitäter Sven M. und Ansgard S., ein Anwalt im Ruhestand, erhielten Geldstrafen. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.
Für die Nationale Anti-Doping-Agentur ist das Urteil „ein Meilenstein“mit Signalwirkung. „Es zeigt mehr als eindeutig, dass Doping der falsche Weg ist“, sagte die Nada-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann. „Es ist wichtig zu sehen, dass das Anti-Doping-Gesetz greift.“Das Netzwerk von Mark S. war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der „Operation Aderlass“vier der fünf Angeklagten verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf Geständnisse ab. Andere Sportler wurden in ihren Heimatländern angeklagt. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München. Es könnten aber noch welche belangt werden.