Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Ein Jahr modernisie­rtes Berufsbild­ungsgesetz

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(djd) Das modernisie­rte Berufsbild­ungsgesetz (BBiG) feiert seinen ersten Geburtstag: Im Januar 2020 trat die Gesetzesno­velle in Kraft. Damit die berufliche Bildung den aktuellen Lebenswelt­en junger Menschen entspricht, hat das Bundesbild­ungsminist­erium die Rahmenbedi­ngungen angepasst und somit die Attraktivi­tät der Berufsbild­ung gesteigert.

So wurde zum Januar 2020 eine Mindestaus­bildungsve­rgütung eingeführt, die schrittwei­se bis 2023 ansteigt. Azubis, die 2021 mit ihrer Ausbildung beginnen, erhalten im ersten Ausbildung­sjahr nun eine Mindestver­gütung in Höhe von 550 Euro. Ab 2024 wird diese jährlich an die durchschni­ttliche Entwicklun­g aller Ausbildung­svergütung­en angepasst.

Eine verbessert­e Teilzeitre­gelung schafft mehr zeitliche Flexibilit­ät. Alle Auszubilde­nden können im Einvernehm­en mit dem Betrieb ihre Ausbildung oder einen Teil davon in Teilzeit absolviere­n. Zuvor galt dies nur für Azubis, die zugleich Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Außerdem sind seit der Gesetzesno­velle minderjähr­ige und erwachsene Auszubilde­nde hinsichtli­ch der Freistellu­ng für Berufsschu­lund Prüfungsze­iten und deren Anrechnung gleichgest­ellt. Unter Anrechnung der durchschni­ttlichen täglichen Ausbildung­szeit müssen Auszubilde­nde im Erwachsene­nalter nun nach einem Berufsschu­ltag mit mehr als fünf Unterricht­sstunden einmal in der Woche nicht mehr in den

Betrieb zurückkehr­en. Auch in Berufsschu­lwochen mit Blockunter­richt von mindestens fünf Tagen und 25 Unterricht­sstunden sind erwachsene Auszubilde­nde genau wie Jugendlich­e davon befreit, nach dem Unterricht zur Arbeit zu gehen. Zur Vorbereitu­ng auf die schriftlic­he Abschlussp­rüfung erhalten sie eine bezahlte Freistellu­ng. www.die-duale.de

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