Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Ein Jahr modernisiertes Berufsbildungsgesetz
(djd) Das modernisierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) feiert seinen ersten Geburtstag: Im Januar 2020 trat die Gesetzesnovelle in Kraft. Damit die berufliche Bildung den aktuellen Lebenswelten junger Menschen entspricht, hat das Bundesbildungsministerium die Rahmenbedingungen angepasst und somit die Attraktivität der Berufsbildung gesteigert.
So wurde zum Januar 2020 eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die schrittweise bis 2023 ansteigt. Azubis, die 2021 mit ihrer Ausbildung beginnen, erhalten im ersten Ausbildungsjahr nun eine Mindestvergütung in Höhe von 550 Euro. Ab 2024 wird diese jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Eine verbesserte Teilzeitregelung schafft mehr zeitliche Flexibilität. Alle Auszubildenden können im Einvernehmen mit dem Betrieb ihre Ausbildung oder einen Teil davon in Teilzeit absolvieren. Zuvor galt dies nur für Azubis, die zugleich Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Außerdem sind seit der Gesetzesnovelle minderjährige und erwachsene Auszubildende hinsichtlich der Freistellung für Berufsschulund Prüfungszeiten und deren Anrechnung gleichgestellt. Unter Anrechnung der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit müssen Auszubildende im Erwachsenenalter nun nach einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden einmal in der Woche nicht mehr in den
Betrieb zurückkehren. Auch in Berufsschulwochen mit Blockunterricht von mindestens fünf Tagen und 25 Unterrichtsstunden sind erwachsene Auszubildende genau wie Jugendliche davon befreit, nach dem Unterricht zur Arbeit zu gehen. Zur Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung erhalten sie eine bezahlte Freistellung. www.die-duale.de