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Berufsziel Psychotherapie: Studiengänge vorab prüfen
Der Weg in den Beruf des Psychotherapeuten wurde 2020 neu geregelt. Zukünftig sind bestimmte BachelorStudiengänge Voraussetzung.
(tmn) Das neue Psychotherapeutengesetz gilt seit September 2020. Damit hat sich auch die Ausbildung für angehende Psychotherapeuten geändert. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin. Die neue Approbationsordnung sieht vor, dass zunächst ein polyvalenter Psychologie-Bachelor an einer Universität studiert und dann ein Masterstudium in „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“angeschlossen werden muss.
Polyvalent bedeutet hier so viel wie „mehrfach einsetzbar“oder „anschlussfähig“, erklärt das CHE. Der Bachelor ermöglicht zum einen die Aufnahme des genannten Masterstudiums, aber auch anderer Psychologie-Master, die nicht zum Berufsziel Psychotherapeut führen.
Auf den Master folgt für angehende Psychotherapeuten dann eine Staatsprüfung zur Approbation. Das bedeutet: Wie im Medizinstudium ist man dann auch als Psychotherapeut schon mit dem Abschluss des Studiums approbiert.
Bislang galt: Wer eine Kassenzulassung als Psychotherapeut bekommen wollte, musste zunächst Psychologie oder Pädagogik studieren und konnte erst dann eine mehrjährige Therapie-Ausbildung beginnen. Erst am Ende der Ausbildung erhielt man die Approbation, also die Erlaubnis zur Behandlung. Nach dem Studium macht man nun nicht mehr wie bislang eine Ausbildung, sondern eine mehrjährige Weiterbildung im Rahmen einer voll finanzierten Berufstätigkeit, während der man sich spezialisiert.
Wer das Ziel verfolgt, später als Psychotherapeut zu arbeiten, sollte also vorab prüfen, ob der Wunschstudiengang den neuen Kriterien entspricht. In einer aktuellen Analyse hat das
CHE festgestellt, dass zum Wintersemester 2020/21 drei Viertel der Universitäten, die das Fach Psychologie anbieten, einen neuen polyvalenten Bachelor im Programm haben.
Laut Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist ein Wechsel in die neue Ausbildung für diejenigen, die bereits studieren, grundsätzlich möglich. Der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) zufolge bietet sich das aber in der Regel nur für Bachelor-Studierende an. Wer nicht wechseln möchte, kann die Ausbildung aber nach altem Recht noch bis 2032 und in Härtefällen bis 2035 abschließen. Erstsemester können dagegen nicht mehr wählen.
Neben dem Weg über das Psychologiestudium kann man die Qualifikation auch wie bislang über ein Medizinstudium erlangen. Für diese Absolventen existiert die Bezeichnung „Ärztliche Psychotherapeut*in“.