Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Stadt sucht Abstellflächen für E-Scooter
Die Verwaltung will mit dem „Aktionsplan Altstadt-Scooter-Parken“geeignete Abstellzonen für E-Scooter und andere Zweirad-Sharing-Angebote in der Innenstadt finden. Womöglich sollen dafür Autoparkplätze umgewandelt werden.
DÜSSELDORF Die E-Scooter – oder E-Tretroller – sind bald seit zwei Jahren im Straßenverkehr zugelassen. Trotzdem bleiben sie ein umstrittenes Verkehrsmittel, besonders in der Altstadt. „Von den einen werden sie geliebt als Teil einer neuen Mobilität, von den anderen als Unfallrisiko und Merkmal der Unordnung eingestuft“, heißt es in einer Informationsvorlage, die am Mittwoch eigentlich Thema im Ordnungs- und Verkehrsausschuss sein sollte. Die Vorlage, die erläutert, wie Düsseldorf in Zukunft mit dem Aktionsplan „Altstadt-Scooter-Parken“gegen wild und somit teilweise auch gefährlich abgestellte E-Scooter vorgehen möchte, wurde aber kurzfristig von der Tagesordnung genommen, weil verwaltungsintern noch Klärungsbedarf bestand. Der Ausschuss hofft nun, bei seiner nächsten Sitzung am 5. Mai zu dem Thema zu debattieren.
Die Verwaltung will bei den E-Scootern nicht nur handeln, sie muss es wegen des geplanten Nahmobilitäts-Gesetzes des Landes wohl auch bald. Städte mit einem Parkproblem werden nämlich dazu aufgefordert, nach Abstellplätzen für Sharing-Angebote wie E-Tretroller zu suchen. In Düsseldorf ist deshalb schon ein Pilotprojekt für die Einrichtung bestimmter Parkzonen für E-Scooter geplant – ein Weg, den andere Städte wie Hamburg, Berlin und Stuttgart bereits intensiv verfolgen.
Beim Pilotprojekt geht es um ein neues System, das laut Vorlage aus den Teilaspekten Infrastruktur, Digitalisierung und Aufklärung besteht. Neben E-Scootern sollen auch weitere Zweirad-Sharing-Angebote wie Leihfahrräder und der Eddy-Roller sowie – je nach Platzverfügbarkeit und Bedarf – das private Fahrradparken berücksichtigt werden. Ziele des Projekts sind, die Gehwege sicherer zu machen, sensitive Bereiche, in denen viele Menschen aufeinandertreffen, zu schützen und das Abstellen der Leihfahrzeuge in dafür vorgesehene Flächen zu verlagern. Für die Einrichtung der Parkzonen sollen teilweise Autoparkplätze in Abstellflächen umgewandelt werden. Federführend nimmt sich die städtische Tochtergesellschaft Connected Mobility Düsseldorf (CMD) gemeinsam mit dem Amt für Verkehrsmanagement dem Thema an.
An der Mühlenstraße in der Altstadt gibt es bereits eine Abstellfläche für E-Scooter in unmittelbarer Nähe des Burgplatzes, die nach Meinung der Stadt auch gut angenommen wird. Möglichst sollen ringförmig um die Innenstadt herum weitere Flächen folgen, zum Beispiel könnten diese unter der Rheinkniebrücke am Apollo-Theater und an der Heinrich-Heine-Allee liegen. Mit den „Parkplätzen“für die Sharing-Angebote sollen die Mieter dazu bewegt werden, die letzten Meter zum Rhein oder in die Fußgängerzone
zu Fuß zurückzulegen und die E-Scooter ordnungsgemäß vorher abzustellen. An der Mühlenstraße soll dies schon funktionieren.
Bei der Suche nach potenziellen Abstellflächen für den Pilot- und Aktionsraum Altstadt gehen CMD und Verkehrsamt nach verschiedenen Kriterien vor, wichtig sind etwa die bisherige Nutzung, die Standortqualität, die Sichtbarkeit, die Erreichbarkeit, die Verkehrssituation und eventuelle Einschränkungen. Die möglichen Abstellflächen wurden beziehungsweise werden wegen der Corona-Pandemie in Online-Workshops noch mit städtischen Ämtern und anschließend Akteuren aus dem Bereich der Altstadt diskutiert. Zusätzlich werden Gespräche mit den E-Scooter-Anbietern geführt, um die Standorte und Inhalte des Aktionsplans auch aus deren Sicht zu bewerten und darüber hinaus gemeinsame Lösungen zu besprechen. Es ist vorgesehen, dass das Pilotprojekt in der zweiten Jahreshälfte startet. Der geplante Evaluationsprozess soll etwa vier bis sechs Monate betragen.
Sollte das Projekt positiv verlaufen, ist eine Ausweitung auf weitere Stadträume geplant. Aber vor der Umsetzung muss zunächst der Aktionsplan von der Bezirksvertretung 1, in deren Bezirk sich das Projektgebiet befindet, beschlossen werden. Auch wird die Verwaltung eine rechtliche und bauliche Prüfung der Parkzonen noch unternehmen müssen.