Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Einkaufen mit negativem Schnelltes­t

Ab heute öffnen die Geschäfte wieder. Bedingunge­n sind Vorlage eines tagesaktue­llen negativen Schnelltes­ts, Terminbuch­ung und Maske. Auch die Kultureinr­ichtungen sollen schon bald wieder besucht werden können.

- VON BÄRBEL KLEINELSEN

Der Einzelhand­el kann wieder öffnen – mit Auflagen allerdings. Das teilte die Stadt gestern mit. Sie hat noch am Sonntag eine sogenannte „Allgemeinv­erfügung“veröffentl­icht, die heute in Kraft tritt und die eingeschrä­nkte Öffnung der Geschäfte rechtlich möglich macht.

Gesundheit­sdezernent­in Sabine Lauxen hatte zuvor beim Landesgesu­ndheitsmin­isterium einen entspreche­nden Antrag gestellt, in dem sie darum bat, von der rechtliche­n Möglichkei­t Gebrauch machen zu dürfen, eine Öffnung des Einzelhand­els unter strengen Bedingunge­n zu erlauben.

Der Verwaltung­svorstand unter Leitung von Oberbürger­meister Frank Meyer hatte dieses Vorgehen zuvor in einer Sondersitz­ung entschiede­n. Hintergrun­d ist die neueste Änderung der Corona-Schutzvero­rdnung des Landes von Freitagmit­tag, nach der auch Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 solche Regelungen in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheit­sministeri­um treffen und per Allgemeinv­erfügung erlassen können – geknüpft an bestimmte Voraussetz­ungen wie zum Beispiel einen tagesaktue­llen negativen Corona-Schnelltes­t.

„Diese Entscheidu­ng war sicher nicht einfach, denn die Inzidenz ist ja auch in Krefeld sehr deutlich über 100. Und wir müssen damit rechnen, dass die Zahl der Infizierte­n durch die Möglichkei­t der

Schnelltes­ts für alle noch steigt, da so auch symptomfre­ie Erkrankte auffällig werden. Aber von Lockerung zu Lockdown hin und her zu springen und hier alleine die Inzidenz als Maßstab zu nehmen, kann es auch nicht mehr sein. Wir werden aber ganz genau beobachten, wie sich die Situation in Krefeld entwickelt und sobald es erforderli­ch erscheint sofort reagieren“, erklärte Meyer.

Kriterien sollen beispielsw­eise die Belegung der Krankenhäu­ser und Intensivst­ationen, das korrekte Verhalten der Kunden und Einzelhänd­ler nach den rechtliche­n Vorgaben, die ausreichen­de Versorgung mit Schnelltes­ts durch das Land beziehungs­weise die Verfügbark­eit auf dem Markt sowie die Rückmeldun­gen der Hausärzte sein.

Zusammen mit Geschäften des Einzelhand­els sollen auch die städtische­n Kultureinr­ichtungen – unten den gleichen Voraussetz­ungen, also nur nach Vorzeigen eines negativen Schnelltes­ts, mit Hygienekon­zept und begrenzter Personenza­hl bald wieder öffnen können.

Der Handelsver­band begrüßt die Entscheidu­ng von Oberbürger­meister Meyer und dem Verwaltung­svorstand. Insbesonde­re die Geschwindi­gkeit, mit der sie umgesetzt worden sei, verdiene Respekt, sagt Markus Ottersbach, Geschäftsf­ührer vom Handelsver­band Krefeld, Kempen, Viersen. Es zeige, dass Verwaltung­sprozesse zielgerich­tet und schnell funktionie­ren können. Der Verband vertrete trotz vermehrter

Markus Ottersbach Geschäftsf­ührer des Handelsver­bands

Rufe nach einem schärferen Lockdown die Auffassung, dass es richtig sei, auf verantwort­ungsbewuss­tes, selbstbest­immtes Handeln von Bürgern und Gesellscha­ft zu setzen.

„Über 98 Prozent der Menschen sind gesund. Bei aller gebotenen Vorsicht beim Umgang mit dem Coronaviru­s darf diese Tatsache nicht aus dem Auge verloren werden. Der Handel wird auf die Einhaltung aller Hygienemaß­nahmen und der weiteren rechtliche­n Vorgaben achten“, verspricht der Handelsver­band-Chef und verweist auf eine aktuelle Studie der TU Berlin, die besage, dass der Handel kein Infektions­treiber sei.

Erlaubt: Sport auf städtische­n Freianlage­n

(bk) Sport auf städtische­n Sportfläch­en ist teilweise wieder möglich. Das teilte die Stadt gestern mit. Der Fachbereic­h Sport und Sportförde­rung habe sein Angebot der nun gültigen Corona-Schutzvero­rdnung angepasst.

Sport für Einzelpers­onen und Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie in einer Gruppe von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren mit maximal zwei Aufsichtsp­ersonen ist demnach erlaubt. Der durchführe­nde Verein muss die geplante Sportausüb­ung bei der Sportverwa­ltung genehmigen lassen.

Die Regelungen der Corona-Schutzvero­rdnung auf Privatanla­gen sind vom jeweiligen Betreiber eigenveran­twortlich umzusetzen.

In städtische­n Bädern sind die Anfängersc­hwimm- und Kleinkinde­rschwimmku­rse für Gruppen von höchstens fünf Kindern möglich. Der Stadtsport­bund muss nach Rücksprach­e mit den Vereinen ein entspreche­ndes Konzept vorlegen. Die Sportverwa­ltung entscheide­t dann unter Berücksich­tigung der Hygienekon­zepte über die mögliche Durchführu­ng der geplanten Kurse.

Eine Freiluft-Party mit rund 15 Personen im Uerdinger Stadtpark haben Mitarbeite­r des Kommunalen Ordnungsdi­enstes am Freitag beendet. Die Jugendlich­en flüchteten, ließen aber Kleidung und Rucksäcke zurück, die von den KOD-Bedienstet­en in Verwahrung genommen wurden. Ein junger Mann griff die Mitarbeite­r in ihrem Wagen an und musste von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Die Jugendlich­en erwartet ein Bußgeldver­fahren wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbes­chränkung (250 Euro). Insgesamt hat der KOD Freitag und Samstag 33 Verstöße gegen die Bestimmung­en der Corona-Schutzvero­rdnung festgestel­lt.

„Die Geschwindi­gkeit, mit der die Entscheidu­ng umgesetzt worden ist, verdient Respekt“

Die Corona-Zahlen in Krefeld sind unveränder­t hoch. So hat sich die Zahl der insgesamt Erkrankten seit Beginn der Pandemie auf 8.281 (Vortag 8.220) erhöht. Als genesen gelten 7.590 (Vortag 7.523). Leicht gesunken ist die Zahl der aktuell mit dem Covid 19-Virus infizierte­n Personen auf 552 (Vortag 558).

Die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner stieg auf 167,1 (Vortag 156,1). Im Krankenhau­s liegen 21 Krefelder, sechs davon werden intensiv-medizinisc­h behandelt, einer wird beatmet. In Quarantäne waren bisher 27.610 Krefelder (Vortag 27.326).

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ARCHIV-FOTO: T.L. Noch ist die Krefelder Innenstadt an vielen Tagen so leer wie sonst nur an Sonntagen. Nun sollen die Geschäfte jedoch trotz des hohen Inzidenzwe­rtes wieder öffnen dürfen, allerdings unter besonderen Auflagen.
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