Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Einkaufen mit negativem Schnelltest
Ab heute öffnen die Geschäfte wieder. Bedingungen sind Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests, Terminbuchung und Maske. Auch die Kultureinrichtungen sollen schon bald wieder besucht werden können.
Der Einzelhandel kann wieder öffnen – mit Auflagen allerdings. Das teilte die Stadt gestern mit. Sie hat noch am Sonntag eine sogenannte „Allgemeinverfügung“veröffentlicht, die heute in Kraft tritt und die eingeschränkte Öffnung der Geschäfte rechtlich möglich macht.
Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen hatte zuvor beim Landesgesundheitsministerium einen entsprechenden Antrag gestellt, in dem sie darum bat, von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen zu dürfen, eine Öffnung des Einzelhandels unter strengen Bedingungen zu erlauben.
Der Verwaltungsvorstand unter Leitung von Oberbürgermeister Frank Meyer hatte dieses Vorgehen zuvor in einer Sondersitzung entschieden. Hintergrund ist die neueste Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes von Freitagmittag, nach der auch Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 solche Regelungen in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium treffen und per Allgemeinverfügung erlassen können – geknüpft an bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest.
„Diese Entscheidung war sicher nicht einfach, denn die Inzidenz ist ja auch in Krefeld sehr deutlich über 100. Und wir müssen damit rechnen, dass die Zahl der Infizierten durch die Möglichkeit der
Schnelltests für alle noch steigt, da so auch symptomfreie Erkrankte auffällig werden. Aber von Lockerung zu Lockdown hin und her zu springen und hier alleine die Inzidenz als Maßstab zu nehmen, kann es auch nicht mehr sein. Wir werden aber ganz genau beobachten, wie sich die Situation in Krefeld entwickelt und sobald es erforderlich erscheint sofort reagieren“, erklärte Meyer.
Kriterien sollen beispielsweise die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen, das korrekte Verhalten der Kunden und Einzelhändler nach den rechtlichen Vorgaben, die ausreichende Versorgung mit Schnelltests durch das Land beziehungsweise die Verfügbarkeit auf dem Markt sowie die Rückmeldungen der Hausärzte sein.
Zusammen mit Geschäften des Einzelhandels sollen auch die städtischen Kultureinrichtungen – unten den gleichen Voraussetzungen, also nur nach Vorzeigen eines negativen Schnelltests, mit Hygienekonzept und begrenzter Personenzahl bald wieder öffnen können.
Der Handelsverband begrüßt die Entscheidung von Oberbürgermeister Meyer und dem Verwaltungsvorstand. Insbesondere die Geschwindigkeit, mit der sie umgesetzt worden sei, verdiene Respekt, sagt Markus Ottersbach, Geschäftsführer vom Handelsverband Krefeld, Kempen, Viersen. Es zeige, dass Verwaltungsprozesse zielgerichtet und schnell funktionieren können. Der Verband vertrete trotz vermehrter
Markus Ottersbach Geschäftsführer des Handelsverbands
Rufe nach einem schärferen Lockdown die Auffassung, dass es richtig sei, auf verantwortungsbewusstes, selbstbestimmtes Handeln von Bürgern und Gesellschaft zu setzen.
„Über 98 Prozent der Menschen sind gesund. Bei aller gebotenen Vorsicht beim Umgang mit dem Coronavirus darf diese Tatsache nicht aus dem Auge verloren werden. Der Handel wird auf die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen und der weiteren rechtlichen Vorgaben achten“, verspricht der Handelsverband-Chef und verweist auf eine aktuelle Studie der TU Berlin, die besage, dass der Handel kein Infektionstreiber sei.
Erlaubt: Sport auf städtischen Freianlagen
(bk) Sport auf städtischen Sportflächen ist teilweise wieder möglich. Das teilte die Stadt gestern mit. Der Fachbereich Sport und Sportförderung habe sein Angebot der nun gültigen Corona-Schutzverordnung angepasst.
Sport für Einzelpersonen und Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie in einer Gruppe von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren mit maximal zwei Aufsichtspersonen ist demnach erlaubt. Der durchführende Verein muss die geplante Sportausübung bei der Sportverwaltung genehmigen lassen.
Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung auf Privatanlagen sind vom jeweiligen Betreiber eigenverantwortlich umzusetzen.
In städtischen Bädern sind die Anfängerschwimm- und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern möglich. Der Stadtsportbund muss nach Rücksprache mit den Vereinen ein entsprechendes Konzept vorlegen. Die Sportverwaltung entscheidet dann unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte über die mögliche Durchführung der geplanten Kurse.
Eine Freiluft-Party mit rund 15 Personen im Uerdinger Stadtpark haben Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes am Freitag beendet. Die Jugendlichen flüchteten, ließen aber Kleidung und Rucksäcke zurück, die von den KOD-Bediensteten in Verwahrung genommen wurden. Ein junger Mann griff die Mitarbeiter in ihrem Wagen an und musste von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Die Jugendlichen erwartet ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkung (250 Euro). Insgesamt hat der KOD Freitag und Samstag 33 Verstöße gegen die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung festgestellt.
„Die Geschwindigkeit, mit der die Entscheidung umgesetzt worden ist, verdient Respekt“
Die Corona-Zahlen in Krefeld sind unverändert hoch. So hat sich die Zahl der insgesamt Erkrankten seit Beginn der Pandemie auf 8.281 (Vortag 8.220) erhöht. Als genesen gelten 7.590 (Vortag 7.523). Leicht gesunken ist die Zahl der aktuell mit dem Covid 19-Virus infizierten Personen auf 552 (Vortag 558).
Die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner stieg auf 167,1 (Vortag 156,1). Im Krankenhaus liegen 21 Krefelder, sechs davon werden intensiv-medizinisch behandelt, einer wird beatmet. In Quarantäne waren bisher 27.610 Krefelder (Vortag 27.326).