Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Gleiches Recht für alle
Strafrecht
Zu „Strafrecht kann für Unternehmen teuer werden“(RP vom 3. April): Deutschland hat – anders als zum Beispiel Frankreich, Österreich und eine Reihe weiterer EU Staaten – kein Unternehmensstrafrecht. Bei Vergehen von Unternehmen können in Deutschland also weitestgehend nur die das Unternehmen vertretenden Mitarbeiter strafrechtlich belangt werden – die Unternehmen selbst kommen mit geringfügigen Ordnungswidrigkeitsstrafen davon. Ein Unding, wenn man bedenkt, welchen Einfluss Unternehmen über ihr Handeln auf Wirtschaft und somit auf Umwelt und Gesellschaft ausüben. Dass nun Unternehmensverbände und (diese vertretende) Kanzleien das neue Unternehmensstrafrecht als überzogen bis hin zu unnötig erachten, mag keineswegs überraschen. Wieder einmal wird die übliche Drohkulisse bemüht: Arbeitnehmer und Unternehmer werden schuldlos durch das Fehlverhalten Einzelner gefährdet und Staatsanwaltschaften (unnötig) belastet. Solche Argumentationen zeugen von mangelnder Verantwortung. Anders herum wird ein Schuh draus: Unternehmen sind verpflichtet, für das unternehmerische Handeln ihrer Mitarbeiter geradezustehen – Unternehmen haften für ihre Mitarbeiter! Ich hoffe sehr, dass vom aktuellen Gesetzentwurf trotz zu befürchtender Lobbyarbeit der Industrie noch ein nennenswertes Ergebnis übrig bleibt.
Thorsten Reichert per E-Mail