Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Dieselfahrer hat nach Autoverkauf Ansprüche
Weiteres Urteil Der BGH entschied am Dienstag noch in einem weiteren Fall mit VW-Bezug: Wer einen vom Dieselskandal betroffenen VW gekauft hat, hat demnach auch nach dem Weiterverkauf seines Fahrzeugs einen Anspruch auf Schadenersatz.
Abzug Der Erlös aus dem Weiterverkauf ist aber von der Schadensersatzsumme abzuziehen, so die Richter (Az.: VI ZR 533/20).